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Frist bis Ende Oktober: Fahrtkostenzuschuss schon beantragt?

Mit der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten werden Berufspendler bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro gefördert. Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss können bei der Arbeiterkammer Kärnten noch bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind ArbeitnehmerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort…

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Mit der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten werden Berufspendler bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro gefördert. Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss können bei der Arbeiterkammer Kärnten noch bis 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Anspruchsberechtigt sind ArbeitnehmerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Das steuerpflichtige Einkommen darf 26.400 Euro nicht überschreiten. Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. Einreichschluss der Antragsunterlagen ist der 31. Oktober.

Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Berufstätige Abendschüler haben ebenso einen Anspruch auf einen Zuschuss.

Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der AK stellen.

Infos und Formulare

Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden. Nähere Infos unter: arbeitnehmerfoerderung.at oder Telefon 050 477-4003.

Quelle; Presseaussendung AK Kärnten, APA OTS 11.10.2021

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  • Online: 11.10.2021 - 10:09