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Ab 18. 10.: Verschärfte Zutrittsbestimmungen in Kärntner Pflegeheimen

Ab heute treten in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen in Kraft. Die vergangenen Tage hätten laut Gesundheitsreferentin Beate Prettner gezeigt, dass die entsprechende Bundesverordnung offensichtlich zu kurz greife. In sechs Einrichtungen seien Coronafälle aufgetreten. „Wir wollen jede Risikoquelle minimieren und haben deshalb verschärfte Zutrittsbestimmungen beschlossen“, so…

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Ab heute treten in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen in Kraft.

Die vergangenen Tage hätten laut Gesundheitsreferentin Beate Prettner gezeigt, dass die entsprechende Bundesverordnung offensichtlich zu kurz greife. In sechs Einrichtungen seien Coronafälle aufgetreten. „Wir wollen jede Risikoquelle minimieren und haben deshalb verschärfte Zutrittsbestimmungen beschlossen“, so Prettner.

Konkret sind ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeiter zusätzlich zu den derzeitigen Bestimmungen ab heute verpflichtet, mindestens einen negativen PCR-Test pro Woche vorzuweisen. Auch externe ungeimpfte Dienstleister mit Bewohnerkontakt haben ab 18. Oktober einen molekularbiologischen Test vorzulegen.

Weil man gesehen habe, dass das Virus mitunter auch von Besuchern in die Pflegeheime „getragen“ wurde, gelten auch für Besucher strengere Zutrittsbestimmungen. Für ungeimpfte Besucher ist ab heute ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, erforderlich.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 18.10.2021 - 07:08