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Kleinprojekteförderung des Landes wird 2022 fortgeführt

Von der Marterl-Sanierung über die Errichtung eines Kinderspielplatzes bis hin zum Ausbau von Vereinsräumlichkeiten – über 140 Kleinprojekte wurden vom Regionalentwicklungsreferat des Landes seit Beginn der Förderaktion bereits gefördert. Das Instrument wurde 2018 von Landesrat Martin Gruber eingeführt, um kleinere Initiativen zu unterstützen, die rasch und ohne zu viel administrativen Aufwand umgesetzt werden sollen. „Eine…

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Von der Marterl-Sanierung über die Errichtung eines Kinderspielplatzes bis hin zum Ausbau von Vereinsräumlichkeiten – über 140 Kleinprojekte wurden vom Regionalentwicklungsreferat des Landes seit Beginn der Förderaktion bereits gefördert.

Das Instrument wurde 2018 von Landesrat Martin Gruber eingeführt, um kleinere Initiativen zu unterstützen, die rasch und ohne zu viel administrativen Aufwand umgesetzt werden sollen. „Eine der erfolgreichsten Förderschiene in der Regionalentwicklung in Kärnten, die rein aus Landesmitteln finanziert wird“, betonte Orts- und Regionalentwicklungsreferent Landesrat Martin Gruber gestern, Mittwoch, nach der Regierungssitzung.

Dort wurde eine vorläufige Zwischenbilanz zur Kleinprojekteförderung gezogen. Zugesagt wurde bisher eine Fördersumme von 820.000 Euro, womit regional ein Investitionsvolumen von rund 1,5 Millionen Euro ausgelöst wurde. „Mit entsprechenden positiven Effekten natürlich nicht nur für die Bevölkerung oder die Vereine, die ein Projekt realisieren konnten, sondern auch für die regionale Wirtschaft“, so Gruber.

Allein 2021 konnten bereits knapp 50 Projekte mit einer Fördersumme von rund 250.000 Euro unterstützt werden. 300.000 Euro stehen 2021 insgesamt für die Kleinprojekteförderung zur Verfügung. In der letzten Bewilligungsrunde können somit noch 50.000 Euro vergeben werden, allerdings liegen dafür bereits weitere Anträge vor. „Daher werden wir den Kleinprojektefonds auch 2022 fortführen“, kündigte der Orts- und Regionalentwicklungsreferent an.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitions- und Sachkosten mit einer Gesamtprojektsumme von bis zu 20.000 Euro. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent. Förderwürdig sind in sich abgeschlossene Projekte von Gemeinden, Vereinen, Dorfgemeinschaften, Einzelpersonen oder ehrenamtlichen Organisationen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Orts- und Regionalentwicklung leisten. Anträge können weiterhin bei der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum gestellt werden.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 28.10.2021 - 07:47
  • Edit: 28.10.2021 - 07:51