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Familienförderung neu: Auch Großeltern dürfen nun Zuschuss beantragen

Sozialreferentin, LHStv.in Beate Prettner, präsentiert in der heutigen Regierungssitzung die Novelle der Kärntner Familienförderung: Das Land Kärnten nimmt auch Omas und Opas als berechtigte Antragsteller in das Gesetz auf. Rund 2,3 Millionen Euro pro Jahr fließen über die Kärntner Familienförderung gezielt an jene Familien, die eine zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen. Wie die Sozialreferentin erklärt, handelt…

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Sozialreferentin, LHStv.in Beate Prettner, präsentiert in der heutigen Regierungssitzung die Novelle der Kärntner Familienförderung: Das Land Kärnten nimmt auch Omas und Opas als berechtigte Antragsteller in das Gesetz auf. Rund 2,3 Millionen Euro pro Jahr fließen über die Kärntner Familienförderung gezielt an jene Familien, die eine zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen.

Wie die Sozialreferentin erklärt, handelt es sich um mehr als 6.500 Familien in Kärnten, die die Förderung erhalten. Der Familienzuschuss kann bis zum 10. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. „Bislang durften Alleinerziehende sowie Personen, die in einer Ehe, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft leben und mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind versorgen, den Antrag einbringen. Künftig dürfen das auch Großeltern“, informiert Prettner nach der Regierungssitzung.

„Mit der Ausweitung nehmen wir genau jene Personen mit in das Gesetz auf, die es sehr oft sehr schwer haben: Wenn nämlich Omas und Opas für ein Kind die Obsorge übernehmen, so passiert das doch recht oft in Familien mit geringem Einkommen“, weiß Prettner.

Vereinfacht wurde im Übrigen die Abwicklung der Antragstellung. Unter anderem wird künftig das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate für die Förderungshöhe ausschlaggebend sein. Ein Antrag gilt dann für sechs Monate.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 09.11.2021 - 13:36