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Anträge für Covid-Härtefall-Fonds ab heute möglich

Vierte Runde für den Covid-Härtefall-Fonds. Mit der Neuauflage geht eine wichtige Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Anträge können ab heute gestellt werden. Laut Wirtschaftskammer ist für weitere fünf Betrachtungszeiträume – November und Dezember 2021 und Januar bis März 2022 – die Antragsstellung von 1. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Mai 2022 möglich. „Bis zu…

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Vierte Runde für den Covid-Härtefall-Fonds. Mit der Neuauflage geht eine wichtige Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Anträge können ab heute gestellt werden.

Laut Wirtschaftskammer ist für weitere fünf Betrachtungszeiträume – November und Dezember 2021 und Januar bis März 2022 – die Antragsstellung von 1. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Mai 2022 möglich. „Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein“, heißt es seitens der WKO. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis zum 1. November 2021 gegründet wurden.

Für November und Dezember erhalten anspruchsberechtigte Personen mindestens 1.100 Euro. Mit Beginn des neues Jahren dann mindestens 600 Euro. „Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen“, so die WKO. Weitere Informationen sowie Antworten auf wichtige Fragen bekommt man auf der Homepage der WKO!

Quelle: WKO Kärnten

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  • Online: 01.12.2021 - 11:45