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Höhere Kredite, Zuschüsse und Einkommensgrenzen – Die Kärntner Wohnbauförderung neu

Einstimmig wurden heute, Donnerstag, im Wohnbauförderungsbeirat die neuen Richtlinien 2022 beschlossen. Sie umfassen eine Vielzahl von Verbesserungen, wie Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und Beiratsvorsitzender Klubobmann LAbg. Herwig Seiser im Anschluss an die Sitzung bekanntgaben. Erhöht werden Förderkredite, Zuschüsse und Einkommensgrenzen. Der Häuslbauerbonus, ein Einmalzuschuss, wird von 15.000 Euro auf 18.000 Euro erhöht. Erwirbt jemand ein…

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Einstimmig wurden heute, Donnerstag, im Wohnbauförderungsbeirat die neuen Richtlinien 2022 beschlossen. Sie umfassen eine Vielzahl von Verbesserungen, wie Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und Beiratsvorsitzender Klubobmann LAbg. Herwig Seiser im Anschluss an die Sitzung bekanntgaben. Erhöht werden Förderkredite, Zuschüsse und Einkommensgrenzen.

Der Häuslbauerbonus, ein Einmalzuschuss, wird von 15.000 Euro auf 18.000 Euro erhöht. Erwirbt jemand ein Bestandsobjekt in einem Orts- oder Stadtkern, beträgt der Zuschuss sogar 20.000 Euro. Der alternativ verfügbare Förderkredit wird von 400 auf 500 Euro pro Quadratmeter förderbare Nutzfläche erhöht. Auch hier gibt es für die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekt im Orts- oder Stadtkern noch eine besondere Erhöhung auf 600 Euro pro Quadratmeter.

Damit mehr KärntnerÍnnen diese Förderungen in Anspruch nehmen können, gelten ab 1.1.2022 höhere Einkommensgrenzen, die vom Kärntner Landtag bereits beschlossen wurden. Konkret wird die Einkommensgrenze für eine Person von 38.000 auf 43.000 Euro Jahresnettoeinkommen erhöht, für zwei Personen von 55.000 auf 67.000 Euro. Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 6000 Euro. Und: erstmals gibt es eine Einschleifregelung. Wer seine Einkommensgrenze überschreitet, bekommt eine Förderung in geringerer Höhe.

Überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um zehn Prozent, bekommen sie 75 Prozent der Förderungen. Im Fall des Häuslbauerzuschusses wären das beispielsweise 13.500 Euro (statt 18.000 Euro). Überschreiten sie die Grenze um 20 Prozent, bekommen sie 50 Prozent der Fördersumme. Und überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um 30 Prozent, erhalten sie noch 25 Prozent der Förderung. Das Kärntner Wohnbaubudget 2022 umfasst insgesamt 183,28 Millionen Euro.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 02.12.2021 - 14:13