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Schappen und Sternsingen: Was beachtet werden sollte

Am „Tag der Unschuldigen Kinder“, dem 28. Dezember, darf heuer wieder von Haus zu Haus gezogen werden, um mit Zweigenschlägen Glück zu wünschen. Etwas anders ist es beim Sternsingen rund um „Heilige Drei Könige“. Alle Details gibt es hier. Schappen am 28. Dezember • Für Personen ab 12 Jahren gilt beim Schappen eine 2G-Nachweispflicht.• Für…

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Am „Tag der Unschuldigen Kinder“, dem 28. Dezember, darf heuer wieder von Haus zu Haus gezogen werden, um mit Zweigenschlägen Glück zu wünschen. Etwas anders ist es beim Sternsingen rund um „Heilige Drei Könige“. Alle Details gibt es hier.

Schappen am 28. Dezember

• Für Personen ab 12 Jahren gilt beim Schappen eine 2G-Nachweispflicht.
• Für Personen ab 12 Jahren bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht ist der Ninja-Pass einem 2-G-Nachweis gleichgestellt, sofern die Testintervalle nach der COVID-19-Schulverordnung 2021/2022 eingehalten werden.
• Personen ab dem 12 Lebensjahr, die über keinen 2G-Nachweis oder Ninja-Pass verfügen, ist das Schappen nur eingeschränkt gegenüber Personen aus dem eigenen Haushalt, gegenüber einzelnen engsten Angehörigen oder gegenüber einzelnen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt besteht, möglich.
• Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2G-Nachweispflicht befreit.
• Begleitpersonen, welche gegenüber Minderjährigen eine Aufsichtspflicht wahrnehmen, sind von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen.

Sternsingen – „Heilige Drei Könige“

• Sternsingen gilt für die jeweiligen Darsteller als ehrenamtliche Tätigkeit und ist einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt. Auch liegt hier ein Ausnahmegrund von der Ausgangsbeschränkung vor.
• Für die Sternsinger und deren Begleitpersonen gilt demnach eine 3G-Nachweispflicht, weiters besteht Maskenpflicht, wobei diese bei einem 2G-Nachweis entfallen kann.
• Für Personen ab 12 Jahren stellt der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einen gültigen 2G-Nachweis dar, sofern die Testintervalle nach der COVID-19-Schulverordnung 2021/2022 eingehalten werden.
• Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 3G-Nachweispflicht befreit, für sie besteht Maskenpflicht (auch Mund-Nasenschutz möglich), wobei diese bei einem 2G-Nachweis (Ninja-Pass) entfallen kann.
• Personen, die zu Hause von den Sternsingern besucht werden, benötigen keinen 2G-Nachweis und müssen auch keine Maske tragen.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 23.12.2021 - 14:58
  • Edit: 23.12.2021 - 14:59