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Ab 8. Jänner: Die neue Quarantäneregelung im Detail

Anlässlich der Videokonferenz zwischen Bund und Ländern traf sich gestern auch das Kärntner Koordinationsgremium zu einer Sondersitzung. Grundlage waren die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen. Aus aktueller Sicht wird es in Kärnten keine weiteren Verschärfungen, außer jene vom Bund angekündigten, geben. Wie ist es aber jetzt mit den neuen Quarantäneregeln? Was ist zu beachten? Ab…

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Anlässlich der Videokonferenz zwischen Bund und Ländern traf sich gestern auch das Kärntner Koordinationsgremium zu einer Sondersitzung. Grundlage waren die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen. Aus aktueller Sicht wird es in Kärnten keine weiteren Verschärfungen, außer jene vom Bund angekündigten, geben. Wie ist es aber jetzt mit den neuen Quarantäneregeln? Was ist zu beachten?

Ab morgigen Samstag, den 8. Jänner, wird die Quarantäneregeln in Österreich verkürzt. Sie sieht wie folgt aus:

  • Es gibt keine Kontaktpersonen der Kategorie II mehr.
  • Für Personen die entweder geboostert sind oder während des Kontaktes mit einem Infizierten eine Maske getragen haben, gibt es künftig weder die häusliche Absonderung noch sonstige Maßnahmen.
  • Alle anderen Kontaktpersonen fallen in die bisherige Kategorie I und können sich ab dem 5. Tag freitesten.
  • Symptomlose Infizierte die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, dürfen unter Auflagen am 5. Tag wieder arbeiten gehen.
  • Kontaktpersonen der Kategorie I müssen während der Verrichtung ihres Dienstes in der kritischen Infrastruktur täglich einen PCR-Test vorlegen und mit FFP2-Maske arbeiten.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 07.01.2022 - 09:11