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Freitesten in Quarantäne nur auf Anordnung der Behörde möglich

Seit Samstag, den 8. Januar 2022, ist für symptomfreie Personen ein Freitesten aus der Quarantäne ab dem fünften Tag mittels PCR-Test möglich. Diese Möglichkeit des Freitestens wird jedoch behördlich angeordnet. „Gehen Sie für das Freitesten bitte auf keinen Fall selbsttätig und ohne Termin zu einer Teststraße“, appelliert Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, und weist…

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Seit Samstag, den 8. Januar 2022, ist für symptomfreie Personen ein Freitesten aus der Quarantäne ab dem fünften Tag mittels PCR-Test möglich. Diese Möglichkeit des Freitestens wird jedoch behördlich angeordnet.

„Gehen Sie für das Freitesten bitte auf keinen Fall selbsttätig und ohne Termin zu einer Teststraße“, appelliert Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, und weist darauf hin, dass auch zuhause durchgeführte PCR-Selbsttests nicht für ein Freitesten gültig sind. „Sie bekommen auf Anordnung der Behörde einen Termin für die Freitestung. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der Behörde“, so Kurath.

Ob eine Freitestung möglich ist, hängt laut Kurath von den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab: „Grundsätzlich werden Verdachtsfalltestungen priorisiert, wofür wir um Verständnis bitten.“

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 12.01.2022 - 13:16