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AK Kärnten-Insolvenz-Soforthilfe wird erhöht und verlängert

In der heutigen Arbeiterkammer-Vorstandssitzung wurde beschlossen, die AK-Insolvenz-Soforthilfe – mit dem erhöhten Betrag von 3.000 Euro – für das Jahr 2022 beizubehalten. „Das zinsen- und gebührenfreie Darlehen wurde im Zuge der Corona-Krise von 2.000 auf 3.000 Euro aufgestockt. Diese Überbrückungshilfe, für die von einer Firmeninsolvenz betroffenen Arbeitnehmer, wird innerhalb von zwei Tagen ausbezahlt, um beispielsweise…

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In der heutigen Arbeiterkammer-Vorstandssitzung wurde beschlossen, die AK-Insolvenz-Soforthilfe – mit dem erhöhten Betrag von 3.000 Euro – für das Jahr 2022 beizubehalten. „Das zinsen- und gebührenfreie Darlehen wurde im Zuge der Corona-Krise von 2.000 auf 3.000 Euro aufgestockt. Diese Überbrückungshilfe, für die von einer Firmeninsolvenz betroffenen Arbeitnehmer, wird innerhalb von zwei Tagen ausbezahlt, um beispielsweise Miete, Strom oder Kredit begleichen zu können“, so AK-Präsident Günther Goach nach der Beschlussfassung.

Die AK Kärnten gewährt in Zusammenarbeit mit dem Land Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, ein Darlehen in der Höhe von bis zu 3.000 Euro. Das Geld wird mit den Forderungen gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gegengerechnet.

Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen in der AK, kurz ISA, ist die kostenlose Anlaufstelle für alle Firmenkonkurs-Opfer und hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderung beim Insolvenzgericht und beim IEF ein.

„Wir unterstützen Insolvenzopfer mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, jedoch ist durch die anhaltende Corona-Pandemie und dem Auslaufen der Stundungen der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben weiter mit einer erhöhten Firmeninsolvenzgefahr zu rechnen“, zeigt sich Goach besorgt und erklärt: „Aus diesem Grund gehen wir mit dem erhöhten Betrag von 3.000 Euro bei der AK-Insolvenz-Soforthilfe in Verlängerung.“ Die AK-Insolvenz-Soforthilfe, eingeführt im November 2017, wurde im Jahr 2021 insgesamt 149 Antragstellern, in der Höhe von 343.300 Euro, zur Verfügung gestellt.

Quelle: APA OTS, AK Kärnten Pressemitteilung

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  • Online: 20.01.2022 - 14:02