Kärnten / Bezirk Völkermarkt
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GAP Kärnten verspricht höchste Effizienz und Sicherheit

Neue Gefahrenabwehr und Ausrüstungsplanung für Kärntner Feuerwehren

Der Kärntner Landesfeuerwehrverband (KLFV) arbeitet seit 2017 an einem neuen Ausrüstungsplan für Kärntens Feuerwehren. Laut Feuerwehrreferent LR Daniel Fellner liegt nun die brandneue Gefahrenabwehr und Ausrüstungsplanung (GAP) Kärnten vor. Die Umsetzung erfolgt sukzessive.

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Die neue GAP orientiert sich ganz klar an den Erfordernissen, ist mess- und überprüfbar. Parameter sind das Gefährdungspotential der Gemeinde sowie die Normausrüstung, die geografische Lage, der Zahl der Feuerwehren im Gemeindegebiet und der Ausrüstungsstand der Feuerwehren in den benachbarten Gemeinden.

Der KLFV hat in Abstimmung mit den 130 Kommunen (ohne die Statutarstädte Klagenfurt und Villach) ein zeitgemäßes Ausrüstungskonzept über den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren in den Kärntner Gemeinden erstellt.

Symbolfoto Feuerwehr ©Klatzer

Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin: „Unsere Berechnungen haben in den kommenden zehn Jahren ein Einsparungspotenzial von 9,4 Millionen Euro bei 368 Feuerwehren ergeben, da weniger aufwendige Löschfahrzeuge dafür mehr Mehrzweck- und mehr Mannschaftstransportfahrzeuge angekauft werden. Diese Mehrzweckfahrzeuge haben den Vorteil, dass sie individueller und vor allem auch im KAT-Dienst eingesetzt werden können. Des Weiteren kann man hydraulische Rettungsgeräte einsparen und mit diesen Finanzmitteln eine Seilwinde je Gemeinde für technische Einsätze ankaufen. Dies ergibt eine Aufstockung von insgesamt 30 Seilwinden in Kärnten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Kärntner Feuerwehren künftig genau nach dem jeweils individuellen Bedarf optimal ausgerüstet sind.“

Studie und Modelle als Grundlage

Als Grundlage für die neue GAP-Kärnten dienen eine wissenschaftliche Studie aus Hessen (Deutschland) sowie ähnliche Modelle der Landesfeuerwehrverbände von Oberösterreich und der Steiermark. So wurde im Jahr 2017 durch die Unterstützung von elf Mustergemeinden, die im Zuge einer Fahrzeugbeschaffung evaluiert wurden, das Berechnungsmodell weiterentwickelt und die GAP-Kärnten entsprechend nachjustiert. Notwendig geworden ist das, weil die Mindestausrüstungsverordnung für Freiwillige Feuerwehren aus dem Jahr 1990 stammt.

LR Daniel Fellner: „Seit damals sind die Aufgaben der Feuerwehren aber wesentlich vielfältiger geworden. Man muss sich nur die Einsatzzahlen vergleichen: Im Jahr 1990 gab es 8.300 Einsätze, 2017 waren es bereits 20.400 Einsätze.“ Weiters hat das alte Mindestausrüstungsverordnung zwar das in Kärnten vorhandene Stützpunktsystem der Feuerwehren berücksichtigt, nicht aber das Gefahren- beziehungsweise Risikopotential der jeweiligen Gemeinde.

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  • Online: 18.07.2022 - 12:19
  • Edit: 18.07.2022 - 13:06