Griffen
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Strafen bis zu 2.180 Euro möglich

Gemeinde Griffen ruft zu Wassersparmaßnahmen auf

„Um weiterhin eine ausreichende Trinkwasser- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten, sind Einschränkungen bzw. Wassersparmaßnahmen im Gebiet der Wasserversorgungsanlage Griffen ab sofort dringend notwendig und es wurde dahingehend eine Verordnung erlassen“, erklärt die Gemeinde Griffen in ihrer heutigen Aussendung.

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Bis auf Widerruf sind im Gebiet der Wasserversorgungsanlage Griffen das Befüllen von Schwimmbecken, Schwimmbädern und Pools jeglicher Art, das Bewässern von Rasenflächen, Grünanlagen, Hecken und Bäumen sowie das Waschen von Kraftfahrzeugen und der Betrieb von Waschanlagen verboten.

Die Gemeinde Griffen weiter: „Da nicht auszuschließen ist, dass wir in den nächsten Stunden oder Tagen Wasserlieferungen in die Versorgungsanlage durch die Feuerwehr vornehmen müssen, ist danach das Wasser nur mehr als Brauchwasser qualifiziert und ist vor dem Gebrauch für mindestens drei Minuten abzukochen. Wir informieren die Wasserbezieher auf unserer Homepage und unserer Facebookseite, wenn es zur Einleitung von „Brauchwasser“ kommen sollte. Bis dahin ist ein Abkochen des Wasser nicht erforderlich!“

Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der Strafrahmen gem. § 26 Abs. 1 lit. b K-GWVG reicht bis zu 2.180 Euro.

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  • Online: 22.07.2022 - 10:58