Kärnten
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Statement nach Regierungssitzung

Kärnten: Mehr Geld bei Heizkostenzuschuss 2022

Um die Folgen der Teuerungskrise für besonders betroffene KärntnerInnen abzufedern, wurden in Kärnten bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt – zuletzt der "Kärnten Bonus". In der heutigen Regierungssitzung wurde weiters eine deutliche Erhöhung des Heizkostenzuschusses beschlossen.

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Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses in Kärnten beträgt 50 Euro (=Kärntner Energiebonus) und wird automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt. Beantragt werden kann der Heizkostenzuschuss ab 3. Oktober 2022. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023.

LHStv.in Sozialreferentin Beate Prettner versichert: „Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkostenzuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Jeder Bezugsberechtigte erhält also automatisch einen um 50 Euro erhöhten Heizkostenzuschuss. Wir gehen in Kärnten einen Auszahlungsweg, der so einfach und unkompliziert wie möglich ist.“

Weitere Neuerung beim Heizkostenzuschuss

Der Kreis der BezieherInnen sollte sich mit den neuen Einkommensgrenzen um rund 3.000 auf 21.000 erhöhen. Die neuen Einkommensgrenzen für den großen Zuschuss sind: 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen bzw. 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Die Einkommensgrenzen für den kleinen Zuschuss sind: 1.240 Euro pro Monat für alleinstehende Personen und 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt – und zwar von 250 auf 270 Euro.

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  • Online: 26.07.2022 - 12:11