Kärnten
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Im Ministerrat beschlossen

Stromkostenbremse wird (voraussichtlich) ab 1. Dezember 2022 wirksam

Die Stromkostenbremse wird am heutigen Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Sie ist für ca. 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und soll den Kostenanstieg dämpfen. Für den Verbrauch über 2900 kWh hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt.

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Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Rund 3 bis 4 Milliarden Euro, je nach Preisentwicklung, stellt die Bundesregierung dafür in Summe bereit. Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Und so soll es funktionieren:

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen HaushaltskundInnen. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.

Das bedeutet: VerbraucherInnen, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben.

Nach dem heutigen Beschluss im Ministerrat soll die Stromkostenbremse voraussichtlich im Oktober im Parlament beschlossen werden.

Zahlen und Fakten

  • Personen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über die 2900 KWh hinausgeht, den Marktpreis.
  • Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, soll es in einem zweiten Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent zu stellen.
  • Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75% der Netzkosten geben. Das sind für diese einkommensschwachen Haushalte bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs – und betrifft rund 300.000 Personen.
  • Zur Unterstützung für die energieintensiven Unternehmen, insbesondere KMU, darunter auch Handwerksbetriebe, finalisiert die Regierung derzeit die notwendige, rasche Hilfe, unter anderem durch den Energiekostenzuschuss. Hier wird nach Fertigstellung der Richtlinie die rasche Bewilligung der Förderung auf EU-Ebene angestrebt.
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  • Online: 07.09.2022 - 11:58
  • Edit: 07.09.2022 - 11:59