Kärnten
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Antragsfrist endet am 28. April 2023

Erhöhung des Heizkostenzuschusses: Antrag ab heute möglich

Ab heute, den 3. Oktober 2022, kann der Heizkostenzuschuss in Kärnten beantragt werden. Wie das Land Kärnten informiert, wird die Einkommensgrenze weiter angehoben und somit die Zahl der Bezugsberechtigten erhöht.

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„Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt.“ 50 Euro bedeuten für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro + 50 Euro) ein Plus von 45 Prozent. Der große Heizzuschuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro bzw. um 28 Prozent“, informiert LHStv.in Sozialreferentin Beate Prettner. Während der Heizzuschuss je zur Hälfte vom Land und von den Gemeinden finanziert wird, wird der Energiebonus zu 100 Prozent vom Land aus dem Sozialreferat getragen.

Einkommensgrenze wieder angehoben

Die Einkommensgrenzen wurde dabei neuerlich angehoben. Diese sind für den großen Zuschuss: 1.100 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen bzw. 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Für den kleinen Zuschuss: 1.240 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen und 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt auf 270 Euro netto.

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss endet am 28. April 2023. Prettner versichert: „Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkostenzuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Wir gehen in Kärnten einen Auszahlungsweg, der so einfach und unkompliziert wie möglich ist.“

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  • Online: 03.10.2022 - 10:05