Kärnten / Bezirk Völkermarkt
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Neu: Sonderregelung 2022

Fahrtkostenzuschuss: Einreichfrist bis 31. Oktober 2022

Nicht vergessen: Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss können bei der Arbeiterkammer Kärnten noch bis 31. Oktober 2022 gestellt werden.

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Mit der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten werden Berufspendler bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro gefördert. Anspruchsberechtigt sind ArbeitnehmerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.

Zuschüsse erhalten auch…

Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Gleiches gilt für berufstätige Abendschüler: auch sie haben Anspruch auf einen Zuschuss.

Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der AK stellen.

Sonderregelung für 2022: Tickets, die für den öffentlichen Verkehr bereits 2022 gekauft wurden, können bereits 2022 eingereicht werden.

Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten oder zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.

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  • Online: 18.10.2022 - 10:25