Kärnten
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Betroffene bekommen angefallene Mehrkosten zurück

VKI: Einigung mit der KELAG zur Strompreisanpassung 2019

Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen KELAG wegen zwei Preisanpassungsklauseln geklagt und kürzlich dazu eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erwirkt – VK24 berichtete im Juli 2022. Darin erklärte der OGH zwei Preisanpassungsklauseln aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig. Nun gibt es diesbezüglich gute Nachrichten für betroffene KELAG-KundInnen.

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Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen VKI und KELAG konnte eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielt werden. Demnach erhalten betroffene Kunden bei folgenden Stromtarifen die entstandenen Mehrkosten zurück.

Die Rückzahlung erfolgt mittels Banküberweisung. Für die Auszahlung der verbrauchsabhängigen Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/kelag bis spätestens 31. Dezember 2022 erforderlich. Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen von der KELAG an bestehende Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der Preiserhöhung 1. September 2019 betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.

Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt dies für den Zeitraum von 31 Monaten einen Betrag von rund 124 Euro.

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  • Online: 20.10.2022 - 12:23