Kärnten
1 Minuten Lesezeit

Gesundheitsreferentin LHstv.in Beate Prettner verkündet:

Ab Januar 2023: Monatlicher Zuschuss für 24-Stunden-Betreuung wird erhöht

Bei der heutigen Sitzung der Kärntner Landesregierung wurden wichtige Schritte im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sowie der Übergangs- und Kurzzeitpflege gesetzt.

Werbung

Wie Gesundheitsreferentin LHstv.in Beate Prettner nach der Regierungssitzung verlautbarte, wird die monatliche Unterstützung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ab 1. Jänner 2023 um knapp 17 Prozent erhöht. Das bedeutet, anstelle der derzeit 550 Euro (zusätzlich zum Pflegegeld) wird der monatliche Zuschuss künftig 640 Euro betragen. Pro Jahr macht das ein Plus von 1.080 Euro für die Betroffenen. Diese Erhöhung soll bundesweit vollzogen werden, zumal der Bund 60 Prozent der Gesamtkosten übernimmt.

Im Bereich der Übergangs- und Kurzzeitpflege gibt es ebenso erfreuliche Nachrichten zugunsten der Pflegeheimbetreiber sowie auch der Heimbewohner. Das Land wird mit Start 1. Jänner 2023 den Sockelbetrag bei Übergangs- und Kurzzeitpflegebetten um 231 Euro erhöhen – und zwar von derzeit 2.518 auf 2.750 Euro. Verbesserungen wird es auch für die Klienten geben. „Derzeit ist es so, dass jene Menschen, die eine Übergangspflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen, einen Selbstbehalt zu tragen haben. Dieser wird gestrichen! Künftig wird – wie es in der Kurzzeitpflege jetzt schon üblich ist – nur aliquot das Pflegegeld herangezogen“, berichtete die Gesundheitsreferentin. Zusätzlich wird die Dauer der möglichen Inanspruchnahme erhöht: aktuell können in Kärnten pro Jahr und Person 28 Tage an Übergangspflege in Anspruch genommen werden. „Obwohl Kärnten damit bundesweit an der Spitze liegt, werden wir den Zeitraum auf bis zu 42 Tage erhöhen“, gab Prettner bekannt.

Werbung
  • Online: 25.10.2022 - 12:31