Kärnten
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Entwurf im Ministerrat beschlossen

„Erneuerbaren-Wärme-Gesetz“: Schluss mit Gasheizungen in Neubauten ab 2023

Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Im Regierungsprogramm (2020-2024) wurde ein Ausstiegsplan für fossile Energieträger in der Raumwärme vereinbart. Die Bundesregierung hat im Ministerrat heute unter anderem das "Erneuerbaren-Wärme-Gesetz" beschlossen.

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Zahlen und Fakten

  • Derzeit werden in Österreich rund 530.000 Ölheizungen (Hauszentralheizungen und Einzelöfen) in Wohngebäuden betrieben.
  • Zudem befinden sich rund 100.000 Ölheizungen in Dienstleistungsgebäuden.
  • Der Bestand an Kohleheizungen ist mit circa 11.000 Anlagen (Hauszentralheizungen und Einzelöfen) verhältnismäßig geringer.
  • Es sind außerdem noch 1,25 Millionen Gasheizungsanlagen in Betrieb, davon befinden sich über eine Million in Wohngebäuden und der Rest in Dienstleistungsgebäuden. Der größere Anteil der fossilen Gasheizungen sind mit rund 650.000 Wohnungszentralheizungen (Thermen in einzelnen Wohnungen).

Stufenweiser Ausstieg aus fossiler Energie

Der heute im Ministerrat beschlossene Entwurf sieht nun einen stufenweisen Ausstieg aus fossiler Energie vor. Konkret bedeutet das ein Ende für fossile feste und flüssige Heizsysteme, die mit Kohle oder Öl betrieben werden, bis 2035, für fossile gasförmige Heizsysteme bis 2040. Sowie ein Ende von fossilen Heizungen im Neubau ab 2023.

2023: Keine Gasheizungen mehr in Neubauten

Bereits 2023 dürfen also in neuen Gebäuden keine Gasheizungen mehr verbaut werden. Dazu kommt der Ausstieg aus fossilen Energieträgern im Bestand, ein Erneuerbarengebot beim Tausch von Heizungsanlagen sowie ein Stilllegungsgebot von alten Heizanlagen. Nicht zuletzt beinhaltet der Entwurf auch ein Umstellungsgebot von fossilen, dezentralen Heizungsanlagen auf zentrale, nicht für fossile Brennstoffe geeignete Heizungsanlagen. Hier bedarf es einer intensiven Einbindung der Bundesländer, heißt es aus dem Bundeskanzleramt.

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  • Online: 02.11.2022 - 15:07