Kärnten
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„Notkamin“ wurde 2015 aus der Kärntner Bauordnung gestrichen

Kärntens Rauchfangkehrer fordern Wiederkehr abgeschaffter Notkamine

Viele Eigenheimbesitzer aktivieren wieder ihre Bestandskamine. Dies belegen auch die 24.000 Mängel bei Feuerstellen und Kaminen, die von den Kärntner Rauchfangkehrern im Rahmen ihrer Kehrarbeiten entdeckt wurden. Zahlreiche Kaminbrände konnten so verhindert werden. Die Experten fordern vehement die Wiederkehr der 2015 abgeschafften Notkamine.

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Den Beginn der „Heizperiode“ nahmen die Kärntner Rauchfangkehrer gemeinsam mit der Brandverhütungsstelle des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes zum Anlass, um über die Mängel bei Feuerstellen und Kaminen zu informieren. „Im Vorjahr konnten durch die 50 Kärntner Rauchfangkehrerbetriebe rund 24.000 mögliche Gefährdungen bei Feuerstellen und Kaminen entdeckt werden“, berichtete Michael Verderber, Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer.

Bernhard Gritsch, Landesinnungmeister-Stv. der Kärntner Rauchfangkehrer; Michael Verderber, Innungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer; Michael Schneider, Leiter der Abteilung Feuerpolizei und Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbande ©WKK/Peter Just

Notkamin als Blackoutvorsorge

Für die gestiegene Anzahl der entdeckten Mängel ist sicher auch der Umstand verantwortlich, dass in Zeiten hoher Inflation, rasant steigender Energiepreise und möglicher Blackout-Bedrohungen der „Notkamin“ wieder an Bedeutung gewinnt. „Kamin und Ofen zu montieren, heißt bei Stromausfall nicht frieren“, so Bernhard Gritsch, stellvertretender Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer, über die Vorteile. Viele Eigenheimbesitzer sanieren ihre Bestandskamine, um für den Ernstfall gerüstet zu sein und zumindest einen Raum des Wohnbereichs beheizen und bei Bedarf die eingebaute Feuerstätte als Kochstelle nutzen zu können.

Nachdem es sich bei diesen Notkaminen – wie bei jeder anderen Abgasanlage – um sogenannte „zugelassene Bauprodukte“ handelt, ist sichergestellt, dass diese selbstverständlich auch für einen generellen Betrieb einer zusätzlichen Heizquelle neben der Hauptheizung (wie z.B. Fernwärme oder Wärmepumpe) geeignet sind.

Erneute Verankerung im Gesetzt gefordert

Der „Notkamin“ wurde 2015 aus der Kärntner Bauordnung gestrichen. Im Frühjahr 2022 hat der Kärntner Landtag jedoch einstimmig beschlossen, sich erneut mit dem Thema und dessen abermaliger Aufnahme in die Kärntner Bauordnung zu befassen. „Aus fachlicher Sicht ist es nicht zu verstehen, dass für Wohnungen Parkplätze vorgeschrieben sind oder in einem Haus mit Lift auch zusätzlich eine Treppe eingebaut werden muss, jedoch kein Notkamin“ so der Innungsmeister: „Die Politik täte gut daran, den ‚Notkamin‘ im Interesse des sozialen Wohnbaus wieder in der Kärntner Bauordnung gesetzlich zu verankern, um so die Versorgungssicherheit der Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzer zu gewährleisten!“

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  • Online: 03.11.2022 - 13:44