Kärnten
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Viele Kunden rechtzeitig umgestiegen

KELAG gibt Überblick über Stromkosten von Privatkunden

Die KELAG gab gestern einen Überblick über die aktuelle Lage der Strompreise ihrer Kärntner Privatkunden. „Die Stromkosten für die allermeisten Privatkunden der Kelag sind im Vergleich zum Vorjahr de facto unverändert geblieben“, betont Vorstandssprecher Manfred Freitag.

Der Marktpreis für Strom liegt, laut Auskunft von KELAG-Vorstand Danny Güthlein, aktuell bei rund 45 ct/kWh netto. „92 % unserer Privatkunden bezahlen derzeit für eine Kilowattstunde Strom einen Energiepreis von 10,87 ct/kWh netto oder weniger“, so Güthlein. So sollen zwar die Kostenanteile für die Energie und Netznutzung gestiegen, im selben Atemzug jedoch die Abgaben weggefallen oder gesenkt worden sein. Die Kombination dieser Faktoren führt dazu, dass rund 72 Prozent der Kelag-Kunden bei der heurigen Jahresabrechnungen Gutschriften bekommen sollen.

KELAG: Viele Kunden mit Floater-Tarifen sind rechtzeitig umgestiegen

Für zwei kleine Kundengruppen stellt sich die Situation allerdings anders dar, erläutert Güthlein. „Eine Gruppe sind jene Kunden, die sich in den vergangenen Jahren für einen sogenannten Floater-Tarif entschieden haben, also für ein Preismodell, das sich am Marktpreis orientiert. Sie konnten über mehrere Jahre von niedrigen Preisen profitieren. Angesichts der Preissteigerungen haben wir diese Kunden seit Ende 2022 in den monatlichen Preisinformationen auf unsere attraktiven Fixpreistarife hingewiesen. Zwei Drittel dieser Kunden sind umgestiegen. Deshalb gilt heute nur noch für etwa 4 Prozent unserer Kunden der Floater-Tarif. Er liegt jetzt im November bei einem Preis von 43,35 ct/kWh netto.“

Symbolfoto ©pixabay

Die zweite Gruppe sind Neukunden, knapp 4 Prozent der Privatkunden der Kelag. „Ihren Strombedarf müssen wir auf dem Strommarkt kurzfristig beschaffen, deshalb gelten für sie Marktpreise. Sie liegen derzeit bei 45 ct/kWh netto. Für Neukunden und Kunden mit Floatertarifen gibt es ab 1. Dezember 2022 aber eine deutliche Entlastung durch den Stromkostenzuschuss“, erklärt Manfred Freitag.

Stromkostenzuschuss soll Entlastung bringen

Mit dem Stromkostenzuschuss wird ab 1. Dezember 2022 ein Jahresstromverbrauch von 2.900 kWh pro Haushalt vom Staat gefördert, sodass die Kunden für diese Strommenge in der Regel nur 10 ct/kWh netto bezahlen.

Symbolfoto ©pixabay

„60 Prozent unserer Kunden brauchen 2.900 kWh pro Jahr oder weniger. Der Stromkostenzuschuss bedeutet für die meisten unserer Kunden Entlastungen von bis zu 70 Euro brutto pro Jahr. Unseren Neukunden und Kunden mit Floatertarifen bringt der Stromkostenzuschuss allerdings eine deutlich höhere Entlastung, die staatlichen Zuschüsse können bis zu 1.044 Euro brutto pro Jahr betragen.“

Thema Grundversorgung für Privatkunden mit Schutzbedarf

Für Privatkunden mit Schutzbedarf arbeitet die KELAG seit über zehn Jahren mit der Caritas, der Arge Sozial und der Diakonie eng zusammen. Nach Prüfung durch die Sozialberatungsstellen leistet die KELAG finanzielle Direkthilfen, unterstützt den Kauf energieeffizienter Geräte und hat diesen Kunden zuletzt auch ermöglicht, in den günstigen Stromtarif für Bestandskunden zu wechseln, also 10,87 ct/kWh netto.

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Danny Güthlein: „Zusätzlich haben ‚schutzbedürftige Kunden‘ nach der Definition der EU-Richtlinie und mit Hauptwohnsitz in Kärnten ab sofort die Möglichkeit, in den Grundversorgungstarif zu wechseln. Als Nachweis für die Schutzbedürftigkeit dient zum Beispiel die GIS-Befreiung.“

  • Online: 04.11.2022 - 09:05