Ab 1. Dezember 2022
Kelag setzt Strompreisbremse
Als richtigen Schritt zum richtigen Zeitpunkt bezeichnete Kärntens WK Präsident Jürgen Mandl die heutige Ankündigung der Kelag, die in den vergangenen Wochen heftig diskutierte Grundversorgung allen Strombeziehern ohne Einschränkungen zu ermöglichen. Wer dieses Angebot annehme, zahle bis auf weiteres etwa zehn Cent pro Kilowattstunde.
„Die Kelag steht zu ihrer Verantwortung und will niemanden, der anspruchsberechtigt sein könnte, von der Grundversorgung ausschließen. Die Kelag hat bereits bisher allen Haushaltskundinnen und -kunden mit Hauptwohnsitz in Kärnten nach den Kriterien der Schutzbedürftigkeit – wie dem Nachweis der GIS-Gebührenbefreiung – den Zugang zu einer sozial treffsicheren Grundversorgung ermöglicht“, heißt es am heutigen Mittwoch seitens der Kelag.
Ab 1. Dezember 2022 wirkt bei der Kelag die sogenannte Strompreisbremse, die den bestehenden Energiepreis bei Haushaltskunden für bis zu maximal 2.900 kWh um bis zu 30 ct./kWh netto subventioniert. Diese deutliche Entlastung beim Energiepreis auf maximal 10 ct./kWh netto bleibt bis zum 30. Juni 2024 aufrecht. Davon profitieren 60 Prozent der Kärntner Kelag-Kunden voll und der Rest zumindest anteilig, je nach ihrem Verbrauch.
Jürgen Mandl: „Wir begrüßen diese Form des Strompreisdeckels, die nicht nur der Bevölkerung und damit der Kaufkraft der Konsumenten zugutekommt, sondern auch rund 17.000 Ein-Personen- und Kleinstbetrieben in Kärnten eine große Hilfe in herausfordernden Zeiten ist.“
- Online: 23.11.2022 - 12:51