Der Frau, sie kommt aus der Gemeinde Griffen, wurde zur Last gelegt, im Zeitraum von zumindest Juli 2022 bis November 2022 in der Ortschaft Untergreutschach mehreren Tieren unnötige Qualen zugefügt zu haben, indem Sie mehrere Kühe mit unzureichender Wasser- und Nahrungsversorgung hielt, sodass die Tiere an Hunger und Wassermangel litten und daher unterentwickelt sowie untergewichtig seien.
Richter Mag. Dietmar Wassertheuer entschied: eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, bedingt auf drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.