Kärnten
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News aus dem Bundeskanzleramt

Maßnahmenpakete gegen Teuerung beschlossen

Die Inflation in Österreich ist nach wie vor hoch. Daher stellt die Bundesregierung heute ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung vor.

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Verantwortlich für die weiterhin hohe Teuerung sind laut Expertinnen und Experten v.a. eine starke Inflation im Dienstleistungsbereich, insbesondere im Tourismus, sowie die Tarifstruktur im Energiebereich. Expertinnen und Experten sind sich in einem Punkt einig: Die hohen Energiekosten sind maßgebliche Treiber der Inflation in allen Wirtschaftssektoren.

Konkret hat der Ministerrat dazu heute unter anderem die folgenden Maßnahmen beschlossen:

1. Maßnahmen im Bereich der Energie

  • Es kommt eine Gewinnabschöpfung ab dem Schwellenwert von 120 bzw. 160 Euro pro MWh.
    • Die Großhandelspreise sind im letzten Jahr von mehr als 500 Euro pro MWh auf unter 150 pro MWh gesunken, während die Preise für private Haushalte um mehr als das Doppelte angestiegen sind.
    • Das Energiekrisenbeitragsgesetz wird verschärft
    • Das heißt, wenn die Preise nicht gesenkt werden, werden die Gewinne abgeschöpft und der Bevölkerung zurückgegeben.
    • Die Umsetzung ist bis 1. Juni vorgesehen.
  • Erhöhung der Energiepreistransparenz – sowohl Vorschreibungen als auch Vertragsbindungen sollen künftig für Kundinnen und Kunden transparenter gestaltet werden
    • Recht der Endverbraucherinnen und Endverbraucher (Haushalte und Kleinverbraucher bis 100.000 kwh), die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr zu adaptieren.
    • Stärkung der gesetzlichen Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control, um eine Verbesserung des Tarifkalkulators zu erzielen.
    • Verpflichtung der Energieversorger, alle Kundinnen und Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der e-control hinzuweisen.
    • Monatliche Rechnung mit Smart-Meter als Standard für Verbraucherinnen und Verbraucher umsetzen
  • Die 90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe wird um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert. Davon profitiert die gesamte Bevölkerung im Ausmaß von rund 400 Mio Euro.

2. Transparenz im Bereich Lebensmittel

  • Transparenz im Lebensmittelbereich zur Stärkung des Wettbewerbs
    • Die Regierung wird künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlichen.
    • In Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde soll vom zuständigen Ministerium ein Vorschlag für weitere Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden.
  • Transparenz gegen Lebensmittelverschwendung
    • Der Lebensmittelhandel muss künftig ausweisen, welche Mengen an Lebensmittel als Sachspenden an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung stellt.
    • Die Menge an vernichteten Lebensmittel wird ebenfalls offengelegt
  • Spenden statt verschwendenUnterstützung von gemeinnützigen Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung, die bedeckt ist durch zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von € 10 Mio.
    • Unterstützung bei der Logistik
    • Digitale Drehscheibe für die Weitergabe von Lebensmittelspenden

3. Verschärfung des Wettbewerbsrecht

  • Die Regierung wird Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts setzen, zB. durch Erweiterung der Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen sowie eine verschärfte Fusionskontrolle.
  • Verbesserung der Ressourcenausstattung der BWB: Für eine Abwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden 10 neue Planstellen in der BWB geschaffen.

4. Inflationsdämpfung im öffentlichen Bereich

  • Die Bundesgebühren werden eingefroren, damit leistet der Bund seinen Beitrag zur Inflationsdämpfung. Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die seit 2010 insgesamt erwirkte Entlastung beträgt € 130 Mio.
  • Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z.B. Gebührensenkung/Stopp) herangezogen werden.
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  • Online: 10.05.2023 - 13:51