Kärnten
1 Minuten Lesezeit

Gilt für Erstzulassungen ab 1. Jänner 2021

Änderung bei Pickerl-Überprüfung ab 20. Mai 2023

Ab morgen gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung. Das wird gemacht:

Werbung

Wie der ÖAMTC erklärt, muss ab 20. Mai 2023 im Zuge einer §57a Begutachtung eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden. Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021.

Die ausgelesenen Daten werden an eine zentrale Datenbank des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Ziel dieser Bestimmung ist es, die transparente Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Ich möchte das aber nicht!

Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten verweigern. Die Verweigerung muss vom Fahrzeug-Besitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. „Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl“, stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.

Bisherige Erhebungen zeigen nur geringe Abweichungen

Bereits seit einem Jahr wurden EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt. Laut Informationen des Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen. Diese sind durch unterschiedliche Betriebsbedingungen – beispielsweise Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder auch die persönliche Fahrweise – erklärbar. Die Ergebnisse bei PlugIn-Hybrid-Fahrzeugen lassen darauf schließen, dass diese nicht, wie geplant, regelmäßig an der Steckdose geladen werden.

Werbung
  • Online: 19.05.2023 - 12:58