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Neu: „Kärnten Bonus Extra“ – diese Personen sind anspruchsberechtigt

Ab Juli wird mit dem „Kärnten Bonus Extra“ eine weitere Unterstützung für Kärntnerinnen und Kärntner seitens des Landes in Höhe von 300 Euro ausbezahlt.

Jene mehr als 45.000 Personen, die bereits den sogenannten „Kärnten Bonus Plus“ erhalten haben, brauchen keinen neuen Antrag auf den „Kärnten Bonus Extra“ zu stellen – sie bekommen ihn direkt auf ihr Konto überwiesen. Alternativ kann auf Wunsch auch eine Barauszahlung arrangiert werden.

Diese Personen haben Anspruch auf den „Kärnten Bonus Extra“

Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) betragen für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro; der Zuschlag für jede weitere Person (Kind oder Erwachsener) beträgt 400 Euro, bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes Kind 700 Euro (statt 400). Die Mittel für den „Kärnten Bonus Extra“ kommen aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes.

Wer noch keinen „Kärnten Bonus“ erhalten hat, aber die Kriterien erfüllt, kann einen neuen Antrag auf Auszahlung der 300 Euro stellen. Ein entsprechendes Portal wird auf www.ktn.gv.at Anfang Juli freigeschaltet.

„Mittelfristig wollen wir diese Einmalzahlungen in eine länger wirksame, verlässliche Unterstützungsstruktur umwandeln. Aber es heißt nicht umsonst: ‚Wer schnell hilft, hilft doppelt‘, daher haben wir uns jetzt noch einmal für eine Direktzahlung entschieden“, erklärt Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig.

  • Online: 16.06.2023 - 11:13