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2022 wurden 2.500 Anlagen mit 10,9 Mio. Euro gefördert

Förderung für Alternativenergie wird verlängert

Die aktuell laufende Förderrichtlinie für Alternativenergieprojekte des Landes Kärnten wird bis Jahresende verlängert. Zudem sollen die Fördermittel verfünffacht werden. Neues Förderprogramm für 2024 geplant.

In der gestern stattgefundenen Regierungssitzung wurde in einem ersten Schritt die Verlängerung des mit Juni auslaufenden Förderprogramms für Alternativenergie bis Jahresende beschlossen. Zudem werden für 2023 die Fördermittel um 9 Millionen Euro deutlich aufgestockt. Die Antragsstellung ist ohne Unterbrechung möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von nachhaltigen Energielösungen wie Stromspeicher, gewerbliche Photovoltaikanlagen, Fernwärmeheizungsanlagen als Kofinanzierung zur Bundesförderung, Fernwärmeanschlüsse, Thermische Solaranlage und Holzheizungsanlagen. Die Förderung ist sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen, Vereine und Gemeinden abrufbar. Photovoltaikanlagen für Wohnbauprojekte werden derzeit noch über die Wohnbauförderung abgewickelt.

 „Wir werden bei der Energiewende in Kärnten das Tempo weiter erhöhen. Deshalb wird auch das Förderprogramm für Alternativenergieprojekte künftig ausgeweitet und aufgestockt“, betont der neue Energielandesrat Sebastian Schuschnig  ©Büro LR Schuschnig

Insgesamt wurden seit dem vergangenen Jahr aus diesem Programm bereits 2.500 Anlagen mit 10,9 Mio. Euro aus dem Land gefördert. Fast 1.500 Anträge sind bereits heuer eingelangt. Zusätzlich sind alleine heuer schon über 3.000 PV-Anlagen zur Förderung eingereicht worden.

Energielandesrat Sebastian Schuschnig

Neues Förderprogramm ab 2024

Ab 2024 soll ein gänzlich neues Förderprogramm für Projekte der Energiewende aufgesetzt werden. „Die regionale Versorgungssicherheit mit nachhaltiger Energie wird dabei im Fokus stehen. Dazu werden auch neue Anreize für sinnvolle Freiflächenprojekte zählen, und auch technologischer Fortschritt wie Investitionen in Wasserstoff wird gefördert“, kündigt Schuschnig an. Zudem werden künftig alle Förderungen bei einer einheitlichen Förderstelle gebündelt. „Wer bisher am eigenen Haus eine Photovoltaikanlage und dazu einen Stromspeicher errichtet hat, musste zwei unterschiedliche Anträge einreichen. Das wird verschlankt und bürgerfreundlicher“, so der Landesrat. Die Einreichung und Bearbeitung der Förderungen soll zudem digital erfolgen, um den Prozess zu beschleunigen.

  • Online: 20.06.2023 - 08:48