Kärnten
4 Minuten Lesezeit

KSV1870 informiert:

3. Insolvenz bei „Forstinger“: Aktuell 552 Mitarbeiter betroffen

Heute hat die Forstinger Österreich GmbH beim Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Der KSV1870 rechnet mit der Verfahrenseröffnung in Kürze. Dieses Sanierungsverfahren stellt bereits das dritte Insolvenzverfahren in der Firmengeschichte von „Forstinger“ dar.

Werbung

KSV1870 Rückblick: Bereits im Jahr 2001 wurde über die Forstinger Österreich GmbH mit damals noch 121 Filialen und 1.100 Mitarbeitern ein Ausgleichsverfahren eröffnet. Bei Verbindlichkeiten von rund 55 Millionen Euro haben die Gläubiger seinerzeit einer Ausgleichsquote von 40 %, welche auch erfüllt wurde, zugestimmt. Im Jänner 2018 wurde über das Schuldnerunternehmen abermals ein Insolvenzverfahren in Form eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eröffnet. Von diesem Sanierungsverfahren waren 108 Filialen betroffen. Dabei handelte es sich im Jahr 2018 bei der Schuldnerin um den größten Einzelhändler Österreichs in dieser Branche. Die letztlich zu berücksichtigenden Gesamtverbindlichkeiten betrugen 2018 rund 27,6 Millionen Euro. Es waren etwa 820 Dienstnehmer zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung beschäftigt. Der in diesem Verfahren angebotene 20 %ige Sanierungsplan wurde abermals von den Gläubigern angenommen. Nun kommt es zum dritten Insolvenzverfahren.

2023: 552 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen

Aktuell sind insgesamt 87 Forstinger-Filialen österreichweit, davon 85 mit Werkstätten betroffen. Dabei handelt es sich um 552 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie rund 400 Gläubiger. Die Passiva beträgt circa 32,6 Millionen Euro (davon 28 Millionen Euro unbesichert).

Als Insolvenzursache werden laut Schuldnerangaben „drastisch veränderte Rahmenbedingungen (Corona Krise, gestiegene Energiepreise, Inflation und Kaufkraftverlust bei den Kunden) haben gezeigt, dass das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens nur durch einen restriktiven Sanierungskurs gesichert werden kann. Eine Abwendung der Insolvenz in Form einer außergerichtlichen Lösung ist gescheitert. In Folge mussten die Konsequenzen in Form des vorliegenden Antrages auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gezogen werden“ angegeben.

„Von der Schuldnerfirma wurde bereits ein entsprechendes Sanierungskonzept erstellt. In welchem Ausmaß dieses Konzept auch den Abbau von bestehenden Arbeitsplätzen vorsieht, werden die nächsten Wochen zeigen“, so Brigitte Dostal, KSV1870 Leiterin Unternehmensinsolvenzen Wien/NÖ/Bgld.

Fortbetrieb im Insolvenzverfahren

Wie die Schuldnerfirma in ihrem Antrag auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens angibt, ist der Fortbetrieb des Unternehmens beabsichtigt. Der noch zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr das Fortführungskonzept in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf dessen Umsetzbarkeit prüfen, um einen reibungslosen Fortbetrieb während des Insolvenzverfahrens gewährleisten zu können.

Sanierungsplan: Die Schuldnerfirma bietet allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote von 20 %, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Dabei handelt es sich vorerst um das gesetzliche Mindestanbot. Dieses Anbot wird vom KSV1870 hinsichtlich der Angemessenheit und Erfüllbarkeit einer strengen Prüfung unterzogen werden.

„Da es sich bereits um das dritte Insolvenzverfahren des Unternehmens handelt, wird das Restrukturierungskonzept einer strengen Überprüfung standhalten müssen, damit der Sanierungsplanvorschlag die Akzeptanz der Gläubiger finden wird. Sollten die Sanierungsbestrebungen nicht aufrecht erhalten werden können, dürfen die Insolvenzgläubiger laut Schuldnerangaben bei einer konkursmäßigen Abwicklung des Verfahrens nur mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich rechnen.“, so Brigitte Dostal vom KSV1870.

Ab sofort können Gläubigerforderungen über den KSV1870 angemeldet werden.
Mail: ins.forderungen@ksv.at

Nachtrag: Zum Insolvenzverwalter wurde der St. Pöltener Rechtsanwalt Dr. Friedrich Nusterer bestellt. Das Landesgericht St. Pölten hat die Berichts- und Prüfungstagsatzung für den 22. August 2023 anberaumt. Die für das Schuldnerunternehmen entscheidende Sanierungsplantagsatzung findet am 26. September 2023 statt. Die betroffenen Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 14. August 2023 bei Gericht anmelden.

Werbung
  • Online: 06.07.2023 - 10:16
  • Edit: 06.07.2023 - 11:05