Innenpolitik am 30. August 2023
Kampf gegen Inflation: Die neuen Maßnahmen
Die Bundesregierung stellte heute Vormittag neue Maßnahmen gegen die Teuerung vor. Folgende Maßnahmen werden bereits heute per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
Bisher hat die Bundesregierung für die Jahre 2022 bis 2026 rund 40 Milliarden Euro an Entlastungsmaßnahmen im Kampf gegen die Inflation beschlossen. Nun folgen weitere Maßnahmen. In der sitzungsfreien Zeit haben die Regierungsparteien an einem mehrteiligen Programm gegen die Teuerung gearbeitet und starten damit in mehreren Themenbereichen in den Herbst.
Mieten werden mit 5 Prozent gedeckelt
Im kommenden Jahr würde alleine bei den gemeinnützigen Wohnungen eine Erhöhung von 15 % anstehen. Daher werden alle geregelten Mietformen künftig um maximal 5 % steigen, selbst wenn die Inflation darüber liegt. Diese Regelung gilt für die kommenden 3 Jahre (2024, 2025 und 2026). Das wird beispielsweise im gemeinnützigen Wohnbau dazu führen, dass 2024 nur 5 % Erhöhung (statt 15 %) wirksam wird.
In Zukunft sollen auch Kategorie- und Richtwertmieten nur einmal pro Jahr erhöht werden können. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an einer dauerhaften Lösung, um auch für allfällige künftige Phasen höherer Inflation Planungssicherheit zu geben.
Gebührenstopp auf Bundesebene, Gemeinden sollen mitziehen
Der Bund hat bereits im Frühjahr einen Stopp der Bundesgebühren beschlossen. Dieser wird nun erweitert. Das bedeutet: Beim Klimaticket und der Mautvignette wird es keine Erhöhungen geben. Die Vignette wäre ansonsten von 96 auf 110 Euro gestiegen. Auch die LKW-Maut wird im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst. Im Gegenzug werden künftig Kosten für CO2-Emissionen von LKW in die Maut eingerechnet.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Frühjahr ein Anreizsystem angekündigt, damit Gemeinden ihre kommunalen Gebühren 2024 nicht erhöhen (Wasser, Abwasser, Müll). In Abstimmung mit den Bundesländern wird der Bund 150 Mio. Euro Zweckzuschuss zur Verfügung stellen, mit dem Einnahmenausfälle der Gemeinden, die auf Erhöhungen verzichten, kompensiert werden können. Für die Finanzierung wird ein Teil der Einnahmen aus der Übergewinnsteuer der Stromkonzerne herangezogen.
Die Krisengewinne von Energiekonzernen werden abgeschöpft
Nach der Verschärfung der Gewinnabschöpfung bei Stromproduzenten vor dem Sommer soll diese nun auch bei fossilen Energieträgern angepasst werden. Konkret wird beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger die Bemessungsgrundlage für das Jahr 2023 erhöht – es wird bereits ab 10 % Übergewinn (nicht erst ab 20 %) abgeschöpft.
- Online: 30.08.2023 - 10:38