LPD Kärnten warnt!
Vorsicht vor falschem Polizist in Zivil
Ein 19-jähriger Kärntner wurde gestern von einem vermeintlichen Zivilpolizisten auf der St. Veiter Straße in Klagenfurt aufgefordert, am Straßenrand anzuhalten. Später stellte sich heraus, dass der Mann offensichtlich kein echter Polizist war.
Mittwochnachmittag wurde ein 19-jähriger Autofahrer auf der St. Veiter Straße in Klagenfurt an einer roten Ampel von einem vermeintlichen Zivilpolizisten, welcher sich als Polizeibeamter der Polizeiinspektion Annabichl ausgab, aufgefordert am Straßenrand anzuhalten. Der 19-Jährige fuhr jedoch gleich zur nahegelegenen Polizeiinspektion Annabichl. Anfänglich folgte ihm der angebliche Polizist noch mit einem dunklen Auto.
Als der 19-Jährige vor der PI Annabichl anhielt, war der unbekannte Mann jedoch verschwunden. Der junge Mann ging dennoch in die Polizeiinspektion, da er tatsächlich während der Fahrt mit seinem Handy hantierte und wollte fragen, ob er dort die Strafe gleich bezahlen kann. Die Polizeibeamten stellten jedoch fest, dass der Mann mit Sicherheit nicht von der echten Polizei angehalten wurde. Es dürfte sich um einen falschen Polizisten gehandelt haben.
Personenbeschreibung des Unbekannten
Der unbekannte „Zivilpolizist“ ist ein 30-40 Jahre alter Mann mit normaler Statur, 185 cm oder größer und hat mittellanges gelocktes Haar. Er sprich Kärntner Dialekt. Bei dem Auto des vermeintlichen Zivilpolizisten dürfte es sich um einen dunkelblauen oder schwarzen Skoda oder VW Golf handeln.
Präventionstipps: Wie erkenne ich einen Zivilpolizist?
• Dienstausweis zeigen lasse: Dieser zeigt auf der Vorderseite ein Lichtbild in schwarz/weiß sowie die Dienstnummer. Auf der Rückseite finden sich der Vor- und Zuname des Beamten, ebenfalls die Dienstnummer, die ausstellende Behörde sowie das Ausstellungsdatum.
• Über die Amtshandlung genau aufklären lassen: Der Polizist ist verpflichtet mitzuteilen, warum er einschreitet. Das beginnt damit, welche Übertretung Sie begangen haben und geht bis zu Ihrer Mitwirkungspflicht als möglicher Zeuge eines kriminellen Sachverhaltes.
• Immer eine Bestätigung verlangen: Die Zahlung eines Geldbetrages ist immer zu bestätigen, ebenso der Gebrauch eines Ihrer Gegenstände.
• Noch immer Zweifel an der Echtheit des Zivilpolizisten? Die Notrufnummer 133 wählen um abzuklären, welche Polizistin/welcher Polizist tatsächlich im Dienst ist. „Unsere Kolleginnen und Kollegen werden dafür Verständnis haben und Gauner vermutlich schnell das Weite suchen, wenn Sie die echte Polizei informieren“, erklärt die Landespolizeidirektion Kärnten.
- Online: 07.09.2023 - 12:56