Kärnten
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Das erwartet uns ab 2025
Einwegpfand ab 2025: Das Wichtigste im Überblick
Die Einführung eines Pfands auf Einweggetränkeflaschen und -dosen ist bereits beschlossene Sache. Die Eckdaten gibt es hier kompakt zum Nachlesen.
Ab 1. Januar 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Wer eine Einwegflasche oder –dose kauft, bezahlt einen kleinen Betrag als Pfand. Dieses Geld bekommt man zurück, wenn das Gebinde zurückgegeben wird. So wird gemeinsam sichergestellt, dass die Getränkeverpackungen nicht in der Natur landen. Und sie können anschließend bestmöglich recycelt werden, weil sie sortenrein gesammelt sind.
Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgelegt.
Die Eckpunkte im Überblick
- Für alle Gebinde gilt eine einheitliche Pfandhöhe von 25 Cent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Flaschen und Dosen wieder zurückgebracht werden.
- das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
- Überall dort, wo Getränke eingekauft werden können, kann man sie auch zurückgeben. Für kleine Geschäfte ohne Automaten gibt es Erleichterungen.
- Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet
- Produzente und Importeure sind verpflichtet, das Pfand beim Getränkeverkauf einzuheben.
- Die Verkaufsstellen sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet. Jene ohne Rücknahmeautomaten müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kunden verkaufen.
- Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzenten (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (das sind Gebinde, für die das Pfand gezahlt, aber nicht abgeholt wurde).
- Das Pfandsystem wird von der zentralen Stelle „EWP Recycling Pfand Österreich GmbH“ organisiert und betrieben. Eigentümer ist der „Trägerverein Einwegpfand“, dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können. Das Klimaschutzministerium hat umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.
- Online: 26.09.2023 - 14:27