Ab sofort!
Vogelgrippe: Stallhaltepflicht in 9 Gemeinden des Bezirkes Völkermarkt
Das Gesundheitsministerium hat aufgrund der Tatsache, dass seit Ende Oktober in mehreren Regionen Österreichs die Geflügelpest bzw. Vogelgrippe bei Wildvögeln, vor allem bei Kranichen und Graugänsen, nachgewiesen wurde, erneut eine Stallhaltepflicht verordnet. Sie tritt mit heutigem Tag in Kraft.
Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe)ist mittlerweile auch über die Sommermonate in der EU ständig präsent. Aus diesem Grund mussten heuer in Österreich alle geflügelhaltenden Betriebe ganzjährig ein Mindestmaß an Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, u. a. muss das Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, die Tiere dürfen nur unter Dach gefüttert und getränkt werden, für die Tränke darf kein Oberflächenwasser verwendet werden.
Aufgrund der nunmehrigen vermehrten Nachweise bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. In diesen Gebieten gelten ab 5. Dezember 2023 bis auf Weiteres zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion schützen
- Ab 50 Vögeln müssen diese dauerhaft in Stallungen oder zumindest in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden (Stallpflicht)
- Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist
Betroffene Gemeinden im Bezirk Völkermarkt
Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen sind auch folgende Gemeinden des Bezirkes Völkermarkt: Bleiburg, Diex, Eberndorf, Gallizien, Griffen, Neuhaus, Ruden, Völkermarkt und St. Kanzian am Klopeiner See.
Nicht dazu zählen die Gemeinden Bad Eisenkappel, Sittersdorf, Globasnitz und Feistritz ob Bleiburg.
- Online: 05.12.2023 - 08:27
- Edit: 05.12.2023 - 08:30