Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (Das flehende Vertrauen)
Katholische Kirche: Segnung homosexueller Paare nun zulässig
Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen.
Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte heute eine in mehreren Sprachen verfasse Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.
Die Grundsatzerklärung trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt. In dem Text der Behörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus „erweitert und angereichert“ habe. Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, „Paare in regelwidrigen Situationen und Paare desselben Geschlechts zu segnen, ohne damit ihren Status offiziell zu bestätigen oder die seit jeher gültige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu ändern“.
Hier geht es zur aktuellen Grundsatzerklärung der vatikanischen Glaubensbehörde.
Online: 18.12.2023 - 15:24