Kärnten
2 Minuten Lesezeit

ÖAMTC informiert:

Italien: Neue Warntafel-Regelung für Radtransport am Heckträger

Radurlauber aufgepasst: Wurden die Fahrräder bisher ohne besondere Kennzeichnung in Italien transportiert, könnten nach den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine oder mehrere Warntafeln anzubringen sein.

Werbung

Wer in Italien etwas transportiert, das in der Länge über das Fahrzeugheck hinausragt oder einen Heckträger verwendet, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Die transportierten Räder dürfen auch nicht über die Autobreite hinausragen.

Kennzeichnung: Auch bei SUV´s wird es knapp ©ÖAMTC Kärnten

Fahrräder gelten als schwer erkennbare Ladung

„Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers, gelten Fahrräder als schwer erkennbare Ladung. Das heißt, sie dürfen am Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst. Entscheidend ist die Breite an den Schlussleuchten“, erklärt der Rechtsexperte des ÖAMTC, Mag. Patrick Boschitz. Für Lenker von kleineren oder mittelgroßen Pkw bedeutet dies das Ende der Fahrradtransportmöglichkeit am Heckträger. Auch bei SUVs kann es, abhängig von der Größe Fahrrades, knapp werden. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen bis zu 345 Euro.

Richtige Ladungskennzeichnung

„Besonders wichtig ist die richtige und sichere Kennzeichnung der Ladung. Grundsätzlich gilt beim Transport in Italien: Jede nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten (fünf rote Streifen), reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Geeignete Warntafeln sind an allen Kärntner ÖAMTC Stützpunkten erhältlich“, betont Boschitz.

Mag. Patrick Boschitz, Leitung Rechtsberatung ÖAMTC Kärnten ©ÖAMTC Kärnten

Die Tafel ist auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist. Nimmt die überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der genannten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) angebracht sein, und zwar ständig. Dementsprechend muss sichergestellt werden, dass der Wind sie nicht verdrehen kann.

„Unsere italienischen Nachbarn nehmen die Kennzeichnungspflicht sehr genau. Verstöße werden mit mindestens 80 Euro geahndet“, weiß der Rechtsexperte.

Keine Ausnahmen mehr beim Transport

Seit einer Gesetzesänderung im August 2023 waren Heckträger, die mit einem roten Kfz-Kennzeichen und eigener Beleuchtung ausgestattet sind, von dieser Regelung ausgenommen. Es durfte auf eine Warntafel verzichtet werden. Diese Gesetzesänderung wurde inzwischen jedoch wieder ausgesetzt. Ob die Ausnahmeregelung wieder in Kraft tritt, wird frühestens im Sommer entschieden

Werbung
  • Online: 22.03.2024 - 08:45