OEAMTC informiert:
Crash im Ausland: Internationale Versicherungskarte und Europäischen Unfallbericht immer mitnehmen
Ab ins Ausland. Ab in den Urlaub. Doch was tun, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird? ÖAMTC gibt wertvolle Tipps.
Wer im Ausland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld für einen etwaigen Notfall gut vorbereiten. Denn Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten können Notsituationen im Ausland zusehends verschärfen. „Die Internationale Versicherungskarte, auch bekannt unter der früheren Bezeichnung ‚Grüne Karte‘, sollte bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland immer dabei sein. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs notwendig ist, erspart sie oft unnötige Probleme“, erklärt ÖAMTC-Jurist Patrick Boschitz. Die internationale Versicherungskarte ist kostenlos bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt.
„Ebenfalls in jedes Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, der es den Beteiligten erleichtert, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Inhaltlich und grafisch ist der Bericht innerhalb Europas in allen Sprachen gleich“, erklärt der Clubjurist.
Was tun nach einem Crash?
- Absichern: Ist man tatsächlich in einen Unfall verwickelt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einige entscheidende Regeln zu beachten. Zuerst die Unfallstelle absichern – also: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen. Wenn nötig, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden. Zur eigenen Sicherheit – sofern nicht ohnehin auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben – sollte vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden.
- Exekutive verständigen: Ob man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, ist international unterschiedlich geregelt. „Grundsätzlich gilt: Bei Personenschaden, oder hohem Sachschaden muss, wenn die Daten nicht ausgetauscht werden können, die Polizei gerufen werden. Das erleichtert die anschließende Schadenregulierung wesentlich“, hält der Rechtsexperte fest. „Man sollte unbedingt auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestehen und keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht – auch nicht vor der Polizei.“ Wird die Polizei ohne Not verständigt, fällt – wie in Österreich – meist eine Blaulichtgebühr an.
- Kontaktdaten: Reisende sollten sich außerdem die Kontaktdaten des Unfallgegners, der anwesenden Polizeibeamten und Zeugen notieren. Wichtig ist auch, das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden.
Online: 02.05.2024 - 14:11