Höhere Eigenversorgung, Wegfall von Widmungen und Schutz ...
Neue Regelung für Photovoltaikanlagen
Bei der Regierungssitzung am heutigen Dienstag wurde eine neue Photovoltaik-Verordnung beschlossen. Kärnten geht mit dieser Verordnung einen eigenständigen Weg.
Nachdem erst vor kurzem das Kärntner Energiewendegesetz beschlossen wurde, setzt die Landesregierung heute damit bereits den zweiten Schritt auf dem Weg zu mehr Energieunabhängigkeit für Kärnten. Insgesamt entstehe durch die neuen Regelungen auf einen Schlag ein Vielfaches an zusätzlicher Potenzialfläche für Photovoltaik in Kärnten, ohne gravierende Einschnitte in die Landschaft. Ziel sei, dass nicht nur einige wenige, sondern möglichst viele Kärntnerinnen und Kärntner an der Energiewende teilhaben können.
Die wichtigsten Eckpfeiler
Die wichtigsten Eckpfeiler der neuen Verordnung sind laut LHStv. Martin Gruber, der Fokus auf eine höhere Eigenversorgung, der Wegfall von Widmungsverfahren und der Schutz wertvoller Böden. Die neuen Regelungen werden PV-Anlagen insbesondere zur regionalen Eigenversorgung dort erleichtern und schneller ermöglichen, wo sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen. Keine Widmung braucht man daher u.a. bei Anlagen bis 100 m2, zum Beispiel im eigenen Garten, auf Dächern, Zäunen, Parkplätzen oder Carports sowie bei Anlagen, die der Eigenversorgung von Eigenheimen, Hofstellen, Industrie-, Kommunal- und Gewerbebetrieben, Kasernen oder Krankenhäusern dienen. Forciert werden weiters Anlagen auf bereits belasteten Flächen, z.B. Schottergruben, Steinbrüche, Eisenbahn- und Seilbahnanlagen, für die bereits andere Genehmigungen vorliegen.
Paralleler Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Freilandflächen möglich
Entscheidend ist für Gruber auch, dass der angekündigte parallele Ausbau auf Dächern und Freiflächen mit dieser Verordnung stattfinden kann, „aber innerhalb eines sehr klaren Rahmens, den wir vorgeben“, wie der Raumordnungsreferent betont. Daher sind Grünland-PV-Anlagen mit einem Maximalausmaß von 4 ha begrenzt, nur im Nahbereich von bereits existierenden Infrastrukturen möglich und brauchen weiterhin ein Widmungsverfahren. „Es geht uns um einen schrittweisen, bedarfsdeckenden Ausbau, der im Hinblick auf die Netzinfrastruktur, aber vor allem auch im Hinblick auf die kleinräumige Struktur der Kärntner Landschaft angemessen und verträglich ist“, so der Landeshauptmannstellvertreter.
Errichtung von Agri-PV-Anlagen ebenso möglich
Wertvolle Agrarflächen werden geschützt, indem Böden mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ausgewiesen wurden und für Freiflächen-PV nicht zur Verfügung stehen. Neu möglich wird in Kärnten wird dagegen die Errichtung von Agri-PV-Anlagen. „Wir verstehen darunter aber, dass die Fläche der Landwirtschaft nicht entzogen werden darf, sondern es zu einer nachhaltigen Doppelnutzung kommt. Damit geben wir den Landwirten die Chance auf ein zusätzliches Standbein als Energiewirt, aber ohne damit die Versorgungssicherheit zu gefährden“, so Martin Gruber.
- Online: 30.07.2024 - 12:34