Fall in Kärnten
Kündigung nach Papamonat: AK Kärnten erwirkt Entschädigung für betroffenen Vater
Wenige Tage nach der Rückkehr aus dem Papamonat wurde ein Kärntner gekündigt. Der Arbeitnehmer wandte sich an die AK, die Klage wegen diskriminierender Beendigung einreichte.
Ein Kärntner Arbeitnehmer wurde nur zwei Wochen nach seinem „Papamonat“ gekündigt, was nach Ansicht der Arbeiterkammer Kärnten einen Verstoß gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsschutz für Väter darstellt. Sara Pöcheim, Juristin bei der AK, betont, dass Väter nach dem Papamonat einen vierwöchigen Kündigungsschutz genießen, den der Arbeitgeber in diesem Fall missachtet habe. Mit Unterstützung der AK konnte der Betroffene eine Entschädigung von insgesamt 1.700 Euro netto erwirken.
Laut Pöcheim beginnt der Schutz vor Kündigung und Entlassung bereits bis zu vier Monate vor dem Geburtstermin, sobald der Papamonat offiziell angekündigt wird. Der Papamonat selbst kann innerhalb eines Monats nach der Geburt genommen werden und steht unabhängig von Betriebsgröße oder Beschäftigungsdauer allen Vätern, auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, zu. AK-Präsident Günther Goach unterstreicht die Wichtigkeit der gesetzlichen Fristen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen schützen sollen.
- Online: 31.10.2024 - 12:17