Kärnten
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Umfangreiche Schutzmaßnahmen

Gesundheitsministerium reagiert auf Vogelgrippe: Strenge Auflagen für Geflügelbetriebe in ganz Österreich

Das österreichische Sozial- und Gesundheitsministerium reagiert auf die Ausbreitung der Vogelgrippe und verschärft die Maßnahmen zum Schutz von Hausgeflügel und zur Eindämmung der Seuche.

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Nach dem Auftreten von Vogelgrippefällen in vier Geflügelbetrieben in Ober- und Niederösterreich und bei mehreren Wildvögeln wird nun ganz Österreich als Risikogebiet eingestuft. Dies bedeutet strengere Auflagen für Geflügelhalter, darunter das Verbot der Fütterung im Freien und eine räumliche Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln.

Stallpflicht in 25 Bezirken

Besonders betroffen sind 25 Bezirke in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und dem Burgenland. Diese Gebiete wurden als Hochrisikoregionen definiert, in denen für Betriebe mit mehr als 50 Tieren eine Stallpflicht besteht. Kleinbetriebe mit weniger als 50 Tieren können unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen davon ausgenommen sein.

©AGES

Zur Bekämpfung der Seuche werden außerdem Schutz- und Überwachungszonen um betroffene Betriebe eingerichtet. Auch gelten umfassende Hygienevorschriften, um die Biosicherheit zu stärken, darunter strenge Stallkleidung, gründliche Händehygiene und Maßnahmen gegen Nagetiere.

Meldepflicht für tot aufgefundene Wasservögel

Zusätzlich besteht eine Meldepflicht für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Greifvögel. Menschen sollen diese Tiere nicht berühren, sondern die Behörden informieren. Die neuen Regelungen treten um Mitternacht in Kraft und sollen durch die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern laufend überwacht und bei Bedarf weiter verschärft werden. Alle näheren Infos können hier nachgelesen werden.

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  • Online: 07.11.2024 - 14:59