Kärnten
2 Minuten Lesezeit

Auch Rauchverbot auf Kinderspielplätzen

Nikotin-Pouches im Visier: Strengere Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen

Das Gesundheitsministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von Nikotinbeuteln und einem Rauchverbot auf Kinderspielplätzen vorgelegt.

Werbung

Geht es nach dem Gesundheitsministerium sollen Nikotinbeutel denselben Regeln wie Zigaretten unterliegen: Verkauf nur ab 18 Jahren, verpflichtende Warnhinweise und Werbebeschränkungen. Zudem soll ein maximaler Nikotingehalt festgesetzt werden. Das Gesundheitsministerium schickt einen Entwurf zum Tabak- und Nikotinsucht-Gesetzes in Begutachtung. Der Entwurf setzt EU-Vorschriften um und reagiert auf Forderungen der Länder nach einer bundesweiten Regelung.

“Es ist unverantwortlich, dass diese nachweislich süchtig machenden Produkte noch immer unkontrolliert an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und keiner Werbebeschränkung unterliegen”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Das neue Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz enthält auch einige rechtliche Klarstellungen zu Meldepflichten für Tabakerzeugnissen, zur Einfuhr, Beschlagnahme sowie zu den Gebühren, die Hersteller zu entrichten haben.

Rauchverbot auf Kinderspielplätzen

Im Gesetzesentwurf vorgesehen ist auch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen. “Tabakvergiftungen zählen zu den häufigsten Vergiftungen im Kindesalter. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kleinkinder am Boden liegende Zigaretten in den Mund stecken. Leichtsinnig weggeworfene Zigaretten auf Kinderspielplätzen können für Kleinkinder zur lebensbedrohlichen Gefahr werden”, begründet Gesundheitsminister Johannes Rauch.

In Österreich wurde das Rauchen von Zigaretten an öffentlich zugänglichen Orten in den vergangenen Jahren eingeschränkt: Seit 2019 gilt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Ein Jahr zuvor trat bereits ein Rauchverbot vor Schulen und Kindergärten auch im Freien in Kraft.  ©pixabay

“Kinder- und Jugendschutz ist für mich nicht verhandelbar. Nachdem der Koalitionspartner ÖVP bisher nicht bereit war, das Gesetz gemeinsam einzubringen, geht der längst fertige Entwurf des Ministeriums nun in Begutachtung. Ich bin zuversichtlich, dass sich im Parlament dafür eine Mehrheit finden wird“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch abschließend.

Werbung
  • Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Feedback zum Artikel
  • Online: 15.01.2025 - 13:55