Wichtige Anpassungen stehen bevor
Neuerungen im Feuerwehrgesetz: Änderungen bei Altersgrenzen und Kostenersatz
Das Feuerwehrgesetz in Kärnten wird überarbeitet: Neben der Wahl eines neuen Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreters am 21. Februar bringt das Gesetz Änderungen bei der Feuerwehrjugend, den Reservisten und der Kostenregelung für Waldbrände.
Anpassungen bei der Feuerwehrjugend und den Reservisten
Die Altersgrenzen bei der Feuerwehr werden gelockert. Das Mindestalter für die Feuerwehrjugend wird von zehn auf sechs Jahre gesenkt. Die Feuerwehren können jedoch selbst entscheiden, ab welchem Alter sie Mitglieder aufnehmen. Zudem wird zur Prävention von Missbrauchsfällen ein Strafregisterauszug ohne Eintrag für Jugendbetreuer verpflichtend.
Bei den Reservisten wird das Dienstalter weiter ausgedehnt. Bisher durften Feuerwehrmitglieder bis 70 Jahre an Einsätzen und Übungen teilnehmen. Künftig könnte diese Altersgrenze ganz fallen. In Fällen, in denen es gesundheitliche Zweifel gibt, entscheidet ein Feuerwehrarzt anhand eines Gutachtens.
Neue Regelung beim Kostenersatz für Waldbrände
Ein bedeutender Punkt ist die Streichung von Paragraph 30, der bisher den Kostenersatz durch den Bund regelte. Seit Juli 2024 erfolgt die Erstattung von Waldbrandkosten pauschal. Dadurch soll die Bürokratie für Ministerien und Gemeinden reduziert werden. Die Pauschalen beginnen bei 1.200 Euro für kleinere Waldbrände unter 3.000 Quadratmetern und reichen bis zu 72.000 Euro für Großeinsätze ab 30 Hektar in schwierigem Gelände.
Größere Waldbrände, die sich über mehr als 30 Hektar erstrecken, werden weiterhin nach tatsächlichen Kosten abgerechnet. Ob das neue System für Gemeinden vorteilhaft ist, wird sich erst in der Praxis zeigen.
Mitspracherecht bei Feuerwehrhäusern
Bisher hatte der Landesfeuerwehrverband nur bei Neubauten ein Mitspracherecht. Künftig gilt das auch für Umbauten an bestehenden Feuerwehrhäusern. Dies soll sicherstellen, dass alle baulichen Veränderungen den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Wer sich die genauen Gesetzesänderungen ansehen möchte, hat dazu noch bis Ende Februar auf der Homepage des Landes Kärnten Zeit – hier klicken!
Online: 11.02.2025 - 17:05