AK-Arbeitsrechtsexpertin klärt auf
Ungerechtfertigt entlassen: AK Kärnten erstreitet 6.900 Euro brutto für Kellnerin
Eine Kärntner Kellnerin wurde nach der verweigerten Annahme kurzfristiger Dienstplanänderungen fristlos entlassen – zu Unrecht, wie die AK Kärnten erfolgreich bewies.
Eine Kellnerin wurde völlig unerwartet von ihrem Arbeitgeber angerufen und aufgefordert, noch am selben Tag mehrere Stunden früher als vereinbart zur Arbeit zu erscheinen. Als sie dies aus berechtigten Gründen ablehnte, folgte prompt die nächste Änderung des Dienstplans: Sie sollte an ihrem eigentlich freien Tag arbeiten. Auch diese kurzfristige Änderung wies die Mitarbeiterin mit nachvollziehbarer Begründung zurück. Die Reaktion des Arbeitgebers war drastisch – zunächst erhielt sie die fristlose Entlassung per Firmen-Chat, drei Tage später folgte das schriftliche Auflösungsschreiben.
„Ein solches Vorgehen ist rechtlich nicht haltbar,“ erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Stefanie Unterpirker. „Kurzfristige Dienstplanänderungen bedürfen der Zustimmung der Beschäftigten. Eine Verweigerung rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Entlassung.“
Dank des engagierten Einsatzes der AK-Arbeitsrechtsexpertin konnte die Arbeitnehmerin ihr Recht durchsetzen und erhielt eine Entschädigung in Höhe von rund 6.900 Euro brutto. Diese Summe setzt sich aus der Kündigungsentschädigung, ausstehenden Lohnzahlungen sowie weiteren Beendigungsansprüchen wie Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen zusammen.
Arbeitnehmer sind nicht schutzlos!
AK-Präsident Günther Goach unterstreicht: „Dieser Fall zeigt einmal mehr: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht schutzlos. Wir stehen unseren Mitgliedern kompetent und kostenlos zur Seite!“
Online: 12.02.2025 - 09:52