Hartnäckige Forderungen trotz offensichtlicher Fehler
Verwechslung bei Heizkostenabrechnung: Frau sollte über 1.000 Euro zurückzahlen
Eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung hätte eine Kärntner Mieterin fast 1.000 Euro gekostet. Trotz mehrfacher Hinweise auf eine Verwechslung erhielt sie weiterhin Mahnschreiben. Erst durch die Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten konnte der Fehler aufgedeckt und schließlich vor Gericht geklärt werden – mit positivem Ausgang für die Betroffene.
Bereits für die Heizperiode 2021 stellte eine Mieterin aus Kärnten Unstimmigkeiten fest: Sie erhielt zwei Abrechnungen mit unterschiedlichen Kundennummern. Obwohl sie den Fehler umgehend meldete, wurde ihr auch im darauffolgenden Jahr erneut eine doppelte Abrechnung zugestellt – diesmal mit einer Nachzahlungsforderung von über 1.000 Euro.
Obwohl sie nachweisen konnte, dass sie ihre monatlichen Vorauszahlungen ordnungsgemäß geleistet hatte, erhielt sie weiterhin Mahnungen mit der Behauptung, es seien keine Zahlungen eingegangen. „Die Mieterin hatte alles korrekt überwiesen, doch ihre Zahlungen wurden einem falschen Kundenkonto zugeordnet“, erklärt Claudia Prettner, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Kärnten.
Erst Gerichtsverfahren brachte Klarheit
Mehrere Versuche, das Unternehmen zur Klärung der Angelegenheit zu bewegen, blieben erfolglos. Schließlich war eine Klage vor Gericht nötig, um den Sachverhalt endgültig zu klären. Mit Erfolg: Das Unternehmen erkannte den Fehler an, stornierte die fehlerhaften Rechnungen und erstellte eine korrekte Abrechnung. Das überraschende Ergebnis: Anstatt einer Nachzahlung steht der Mieterin nun eine Rückerstattung von knapp 800 Euro zu.
AK Kärnten warnt vor Abrechnungsfehlern
AK-Präsident Günther Goach betont die Wichtigkeit von Kontrolle und Unterstützung: „Wir lassen nicht zu, dass Mieterinnen und Mietern unberechtigt Geld aus der Tasche gezogen wird! Die steigende Zahl an Anfragen im Wohn- und Mietrecht zeigt, dass viele Menschen unsere Hilfe brauchen.“ Die Arbeiterkammer Kärnten rät daher allen Mieterinnen und Mietern, Heizkostenabrechnungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Unstimmigkeiten rechtzeitig Unterstützung zu holen.
Online: 19.02.2025 - 13:50