Finanzpolizei fordert Sozialversicherungsbeiträge
Streit um Ehrenamtlichkeit: Musterprozess für Kärntner Vereine?
Ein laufendes Verfahren am Landesverwaltungsgericht Kärnten sorgt für Aufsehen. Es geht um die Einstufung ehrenamtlicher Tätigkeiten beim Acoustic Lakeside Festival in Sittersdorf. Wie der ORF Kärnten berichtet, könnte dieser Fall weitreichende Folgen für viele Vereine in Kärnten haben.
Im Sommer 2023 überprüfte die Finanzpolizei das Festival am Sonnegger See und kam zu dem Schluss, dass die 192 Helferinnen und Helfer nicht rein ehrenamtlich tätig waren. Die Behörde fordert deshalb Nachzahlungen in Höhe von über 140.000 Euro. Der Vorwurf: Die erhaltenen Leistungen wie Verpflegung, ein T-Shirt und der kostenlose Eintritt seien als Bezahlung zu werten.
Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt senkte die Strafe auf 77.000 Euro, was jedoch sowohl die Finanzpolizei als auch der Verein anfechten. Laut einem Bericht von ORF Kärnten sieht der Verein keine Schuld, da die Helfer jedes Jahr als ehrenamtlich gemeldet worden seien.
Gerichtliche Entscheidung wohl erst in nächster Instanz
Beim laufenden Verfahren wurde bereits die Steuerberaterin des Vereins als Zeugin befragt. Sie argumentierte, dass das Festival als gemeinnützig gelte und keine Gewinne erwirtschafte. Dennoch bleibt die Kernfrage offen: Müssen ehrenamtliche Helfer offiziell angemeldet werden?
Wie der ORF Kärnten weiter berichtet, wird wohl erst das Bundesverwaltungsgericht endgültig klären, ob diese Praxis weiterhin zulässig ist oder ob Vereine in Zukunft mit höheren Kosten rechnen müssen. Das Urteil könnte damit einen Präzedenzfall für viele ehrenamtliche Organisationen in Kärnten schaffen.
Online: 20.02.2025 - 08:35