Sittersdorf
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Gericht entscheidet zugunsten der Veranstalter

Acoustic Lakeside Festival gewinnt Rechtsstreit gegen Finanzpolizei

Das Landesverwaltungsgericht hat im Fall des Acoustic Lakeside Festivals in Sittersdorf ein wegweisendes Urteil gefällt. Die Veranstalter wurden von der Strafe befreit, die die Finanzpolizei aufgrund nicht angemeldeter Helfer verhängt hatte. Wie der ORF Kärnten berichtet, bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung für den Verein.

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Seit mehr als zehn Jahren findet das Acoustic Lakeside Festival am Sonnegger See statt und zieht auch international bekannte Bands an. Aufgrund seiner professionellen Organisation war es ins Visier der Finanzpolizei geraten. Diese verhängte eine Strafe von mehr als 140.000 Euro, weil ehrenamtliche Helfer nicht angemeldet worden seien. Die Behörde argumentierte, dass die freiwillige Arbeit durch Verpflegung und freien Eintritt einem Entgelt gleichkomme.

Gericht sieht keine illegale Beschäftigung

Die Veranstalter gingen gegen die Strafe vor und legten dar, dass sie vorab bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und einer Steuerberatung nachgefragt hatten, ob ihr Vorgehen rechtens sei. Die Auskunft lautete damals, dass freiwillige Helfer ohne Bezahlung nicht angemeldet werden müssten. Wie der ORF Kärnten berichtet, folgte das Landesverwaltungsgericht dieser Einschätzung. Das Verfahren gegen die Veranstalter wurde weitgehend eingestellt, nur in zwei Einzelfällen blieb eine geringe Strafe bestehen.

Signalwirkung für andere Veranstalter

Rechtsanwalt Rudolf Vouk erklärte nach dem Urteil, dass das Gericht klargestellt habe, dass alle Helfer aus idealistischen Gründen mitgearbeitet hätten und nicht für eine Gegenleistung. Die ursprünglich verhängte Strafe reduzierte sich dadurch auf lediglich 1.400 Euro. Wie der ORF Kärnten berichtet, könnte dieses Urteil eine wichtige Orientierung für andere Veranstalter in Kärnten sein.

Künftige Regelungen in Arbeit

Die Entscheidung hat bereits politische Folgen: Der Verein Acoustic Lakeside Festival soll in einer Ausschusssitzung im Kärntner Landtag als Auskunftsperson beitragen, um künftig ein praxisnahes Regelwerk zu schaffen. Ziel ist es, ähnliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das Festival findet auch in diesem Jahr vom 17. bis 20. Juli wieder statt – mit tatkräftiger Unterstützung der Vereinsmitglieder.

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  • Online: 13.03.2025 - 08:59