Kärnten
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Intervention der AK Kärnten

Möbelgeschäft vergaß Abfertigung in Höhe von 32.700 Euro nach einvernehmlicher Kündigung

Ein Kärntner Arbeitnehmer konnte dank der Intervention der Arbeiterkammer Kärnten eine ihm zustehende Abfertigung in Höhe von 32.700 Euro sowie eine zusätzliche Urlaubswoche erstreiten. Das ist zuvor passiert...

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Ein Kärntner war seit April 2002 in einem Möbelhaus tätig und unterlag dem Arbeiter-Abfertigungsgesetz Alt. Nach der einvernehmlichen Auflösung seines Dienstverhältnisses im September 2024 stellte sich heraus, dass ihm die gesetzlich zustehende Abfertigungssumme von knapp 32.700 Euro (brutto)  nicht ausbezahlt worden war. Er wandte sich an die Arbeiterkammer. Erst durch die Unterstützung der AK wurde dieser Fehler aufgedeckt.

Zusätzlich entdeckte AK-Arbeitsrechtsexpertin Verena Spath, dass dem Arbeitnehmer auch die sechste Urlaubswoche vorenthalten wurde. Hintergrund: Der Beschäftigte war bereits von 1995 bis 2000 beim gleichen Arbeitgeber tätig. Gesetzlich werden diese Jahre mit mindestens fünf Jahren aus einem anderen Arbeitsverhältnis gleichgesetzt, sodass ihm bereits ab April 2022 die zusätzliche Urlaubswoche zugestanden hätte.

Nach erfolgreicher Intervention der AK Kärnten erhielt der Arbeitnehmer letztlich eine Summe von insgesamt 34.500 Euro brutto – bestehend aus der Abfertigung und der Urlaubsersatzleistung.

Wann besteht Anspruch auf die sechste Urlaubswoche?

Beschäftigte haben ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Dabei müssen die Dienstjahre nicht vollständig im selben Unternehmen absolviert worden sein. Es können bis zu fünf Jahre aus anderen Arbeitsverhältnissen, bis zu vier Jahre aus Zeiten an mittleren oder höheren Schulen sowie bis zu fünf Jahre Hochschulstudienzeit angerechnet werden. Insgesamt sind bei der Kombination von Arbeits- und Ausbildungszeiten maximal sieben Jahre anrechenbar.

„Zusätzlich können bei Vorliegen eines abgeschlossenen Studiums bis zu zwölf Jahre berücksichtigt werden“, erklärt Spath. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, ob ihnen eine zusätzliche Urlaubswoche zusteht und gegebenenfalls ihre Ansprüche geltend machen.

Die AK Kärnten rät allen Beschäftigten, sich bei arbeitsrechtlichen Unsicherheiten frühzeitig beraten zu lassen. Oftmals können durch gezielte Interventionen ausstehende Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

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  • Online: 19.03.2025 - 12:10