Ein Arbeitnehmer aus Kärnten sah sich mit einer unerwarteten Steuernachforderung in Höhe von 7.300 Euro für die Jahre 2021 und 2022 konfrontiert. Da der Bescheid elektronisch zugestellt wurde, hatte er diesen übersehen, was schließlich zu einer Gehaltspfändung durch das Finanzamt führte. In dieser schwierigen Lage wandte sich der zweifache Vater an die Steuerexperten der Arbeiterkammer Kärnten.
Dank der Unterstützung der AK konnte die Gehaltspfändung gestoppt und eine Beschwerde eingereicht werden. Dabei wurden verschiedene steuerliche Aspekte wie der Familienbonus Plus, das Pendlerpauschale, der Pendlereuro sowie Werbungskosten geltend gemacht. „Durch die Korrektur der Arbeitnehmerveranlagung konnten wir erreichen, dass der Betroffene nicht nur keine Nachzahlung leisten musste, sondern sogar eine Rückerstattung von rund 4.500 Euro erhielt“, erklärt AK-Steuerexpertin Gabriele Ettinger.
AK-Präsident Günther Goach betont die Bedeutung einer sorgfältigen Steuererklärung: „Wer den Steuerausgleich selbst durchführt, sollte keine wichtigen Abschreibposten übersehen. Unser Steuerteam steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.“