Diskriminierung von Eltern im Beruf bleibt nicht ohne Folgen
Kündigung nach Elternteilzeit-Antrag: AK Kärnten erkämpft Erfolg vor Gericht
Ein Kärntner Vater wurde nach seinem Antrag auf Elternteilzeit vom Arbeitgeber gekündigt. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten konnte er sein Arbeitsverhältnis vor Gericht verteidigen.
Ein zweifacher Vater aus Kärnten reichte rund fünf Monate vor dem geplanten Beginn seiner Elternteilzeit den entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber ein. Anstatt Verständnis zu zeigen, forderte dieser den Mitarbeiter auf, seinen Antrag zurückzuziehen. Als der Vater sich weigerte, wurde er kurzerhand gekündigt – ein klarer Fall von Diskriminierung, wie die Arbeiterkammer Kärnten feststellte.
Rechtlicher Schutz für Eltern
Sara Pöcheim, Juristin im AK-Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“, erklärte, dass der Kündigungsschutz in solchen Fällen gesetzlich klar geregelt sei. „Der Schutz beginnt mit der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeit oder einer Änderung der Arbeitszeit, frühestens jedoch vier Monate vor dem gewünschten Beginn“, so Pöcheim. Er endet vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit beziehungsweise spätestens vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes.
Gerichtlicher Erfolg dank AK-Rechtsberatung
Mit Unterstützung der AK-Rechtsberatung ging der Vater gegen die Kündigung vor Gericht. Im Rahmen eines Vergleichs wurde erreicht, dass das Arbeitsverhältnis zumindest bis Ende des Jahres aufrechterhalten bleibt. Ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.
AK-Präsident Günther Goach betonte die Bedeutung des Falls: „Diskriminierung aufgrund von Elternschaft wird nicht toleriert! Die AK setzt sich konsequent dafür ein, dass Mütter und Väter ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen in Einklang bringen können.“
Online: 28.04.2025 - 08:49