Völkermarkt / Bezirk Völkermarkt
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Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes

Feuerwehrjugend bald ab sechs Jahren: Statement des Bezirksjugendbeauftragten aus Völkermarkt

Künftig sollen bereits Kinder in Kärnten ab sechs Jahren einer Feuerwehrjugend beitreten können. Während das Land die Maßnahme als Investition in die Zukunft sieht, weist Bezirksjugendbeauftragter BI Harald Rupic vom Bezirksfeuerwehrkommando Völkermarkt darauf hin, dass es bei der Umsetzung einige Aspekte zu bedenken gibt.

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Mit der geplanten Novelle des Kärntner Feuerwehrgesetzes soll das Eintrittsalter zur Feuerwehrjugend von zehn auf sechs Jahre gesenkt werden. Feuerwehrreferent LR Daniel Fellner spricht von einem „wichtigen Schritt in Richtung frühzeitiger Nachwuchsförderung“. Ziel sei es, Kindern schon mit Schuleintritt Verantwortung und Gemeinschaftssinn näherzubringen. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Ehrenamts-Offensive des Landes.

Stimme aus dem Bezirk: „Sechs Jahre sind eine Herausforderung“

Im Bezirk Völkermarkt stößt die geplante Altersreform auf Nachdenklichkeit. Bezirksjugendbeauftragter BI Harald Rupic, selbst Kommandant-Stellvertreter der FF Rückersdorf, sieht in der Maßnahme auch Herausforderungen: „Aus unserer Sicht ist der Einstieg mit sechs Jahren relativ schwierig. Eine Gruppe von sechs bis 15 Jahren ist pädagogisch schwer unter einen Hut zu bringen. Man bräuchte eigene Gruppen für die Jüngeren.“

Rupic plädiert für eine differenziertere Herangehensweise: „Wir haben uns in den letzten Jahren für einen Eintritt ab acht Jahren ausgesprochen. Sechs Jahre ist sehr früh. Je nachdem, wie viele Kinder sich tatsächlich interessieren, wäre eine altersgerechte Staffelung mit mehreren Gruppen sinnvoll. Dafür braucht es aber auch mehr Betreuer und das ist nicht so einfach, wie es vielleicht klingt.“ Auch die baulichen und technischen Voraussetzungen in den Feuerwehrhäusern müssten erst geprüft werden, ob sie für so junge Mitglieder geeignet sind.

Starker Nachwuchs im Bezirk Völkermarkt

Trotz der Bedenken zeigt sich BI Rupic stolz auf die bisherige Entwicklung im Bezirk: „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir so einen starken Nachwuchs haben. Aktuell haben wir 324 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr (255 Buben und 69 Mädchen) verteilt auf 25 Freiwillige Feuerwehren. Wir haben gerade erst den Bezirksjugendbewerb erfolgreich über die Bühne gebracht und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben großartige Leistungen gezeigt. Das ist auch der Verdienst unserer engagierten Jugendbeauftragten im Bezirk, auf die ich sehr stolz bin.“

Weitere Neuerungen im Überblick

Neben der Senkung des Eintrittsalters bringt die Novelle auch strukturelle Änderungen:

  • Der bisher verpflichtende Widerruf einer Jugendgruppe bei Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl wird zur Ermessenssache.
  • Verordnungen, Voranschläge, Rechnungsabschlüsse sowie Gefahrenabwehr- und Ausrüstungspläne des Landesfeuerwehrverbandes müssen künftig online veröffentlicht werden.
  • Wer einen Feuerwehreinsatz grob fahrlässig oder vorsätzlich auslöst, wird künftig zur Kasse gebeten.
LR Daniel Fellner mit LFK Rudolf Robin. Kärnten zählt mehr als 2.000 Mitglieder bei der Feuerwehrjugend, Tendenz erfreulich steigend. ©Büro LR Fellner

Zukunft des Ehrenamts im Blick

Hintergrund der Novelle ist unter anderem die geänderte Kostentragung bei Waldbränden im Forstgesetz. Landesrat Fellner betont dennoch den strategischen Charakter: „Mit dieser Novelle modernisieren wir das bereits fortschrittlichste Feuerwehrgesetz Österreichs weiter – ein klares Bekenntnis zum Ehrenamt und zur Zukunftssicherung unserer Feuerwehren.“

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  • Online: 28.05.2025 - 09:51