Kärnten
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Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung

Kärnten führt landesweit einheitliche Regeln für Hunde in Jagdgebieten ein

Kärnten bekommt erstmals eine landesweit einheitliche Verordnung für den Umgang mit Hunden in Jagdgebieten. Die „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ wird morgen in der Landesregierung beschlossen, wie LHStv. Martin Gruber und LR Daniel Fellner bekannt gaben.

Die neue Regelung gilt in Wäldern, an Waldrändern sowie auf Wiesen und Feldern außerhalb geschlossener Ortschaften. Ziel ist es, Wildtiere zu schützen, Konflikte zu vermeiden und verantwortungsvolle Hundehaltung zu fördern. Wer seinen Hund nachweislich ausgebildet hat, darf ihn frei führen – die sogenannte „virtuelle Leine“.

„Schon bisher gab es eine Leinenpflicht, jedoch mit unterschiedlichen Regelungen in den Bezirken. Mit der neuen Verordnung schaffen wir Klarheit und einheitliche Regeln für alle Kärntner Jagdgebiete“, erklärt LH Stv. Martin Gruber. Damit soll ein ganzjähriger Schutz der Wildtiere, etwa während der Brutzeit oder bei Schneelage, gewährleistet sein.

Physischer und virtuelle Leine

Kern der Verordnung ist die klare Unterscheidung zwischen physischer und virtueller Leine. Hundehalter mit nachgewiesener Sachkunde, z. B. durch anerkannte Prüfungen oder ab 2026 durch den bundesweiten Sachkundenachweis, dürfen ihren Hund unter Kontrolle frei laufen lassen. Wer keinen Nachweis hat, muss den Hund an der physischen Leine führen. Junghunde sowie Assistenz-, Therapie-, Polizei-, Rettungs- und Jagdhunde sind von der Leinenpflicht ausgenommen. Gekennzeichnete Auslaufzonen bleiben ebenfalls frei.

LR Daniel Fellner betont die Ausgewogenheit der Regelung: „Sicherheit steht für Mensch, Tier und Natur an erster Stelle. Die Verordnung schützt Wildtiere und schafft gleichzeitig klare Regeln für Hundehalter.“

Unterstützt wird die Verordnung von der Kärntner Jägerschaft und der Tierschutzombudsfrau. Landesjägermeister Walter Brunner hebt hervor, dass das Anleinen während der Setzzeit den Schutz junger Wildtiere symbolisiert und ein respektvolles Miteinander von Natur und Mensch fördert. Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner betont die Bedeutung von Sachkunde und tierschutzgerechter Hundeausbildung, damit Hunde alltagstauglich und kontrollierbar bleiben.

LHStv. Gruber und LR Fellner fassen zusammen: „Wer seinen Hund ausbildet, darf ihn frei führen. Wer dieser Verantwortung nicht nachkommt, nutzt die physische Leine.“

  • Online: 27.10.2025 - 11:40
  • Edit: 27.10.2025 - 11:41