AKV informiert:
Traditionsgasthof in St. Michael ob Bleiburg insolvent
Über das Vermögen des Gasthofs Loser in St. Michael ob Bleiburg wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Rund 30 Gläubiger und sechs Beschäftigte sind betroffen.
Der Alpenländische Kreditorenverband hat heute bekannt gegeben, dass über das Vermögen des Gasthofs Loser in St. Michael ob Bleiburg ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Betreiber Alfred Loser führt den Gastronomiebetrieb seit mehreren Jahrzehnten als Einzelunternehmen. Die Verbindlichkeiten betragen laut AKV rund 580.000 Euro, betroffen sind etwa 30 Gläubiger und sechs Dienstnehmer.
Erneute finanzielle Schwierigkeiten nach bereits bewältigter Sanierung
Bereits im Jahr 2017 musste der Gasthof ein Sanierungsverfahren durchlaufen. Damals konnte ein vollständiger, also 100-prozentiger Sanierungsplan erfolgreich erfüllt werden. Nun steht der Betrieb erneut vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Aktiva werden mit etwa 465.000 Euro beziffert, womit sich eine Überschuldung von rund 115.000 Euro ergibt.
Ursachen: Kostenexplosion und Gästerückgang
Im Antrag zur Insolvenzeröffnung werden mehrere Gründe für die aktuellen Probleme genannt. Besonders schwer wiegen der überdurchschnittliche Anstieg der Personal- und Wareneinkaufskosten sowie ein deutlicher Rückgang der Gästezahlen und Umsätze im gastronomischen Bereich.
Hinzu kommt ein Rückgang bei der gewerblichen Zimmervermietung in den Jahren 2024 und 2025. Nach dem Abschluss der Baustelle am Koralmtunnel sind weniger Monteure und Projektmitarbeiter in der Region untergebracht. Auch die zuletzt stark gestiegenen Energiekosten belasten den Betrieb erheblich. Trotz weitgehend stabiler Umsätze sei ein notwendiger Einnahmenüberschuss derzeit nicht mehr erzielbar.
Betriebsfortführung geplant
Trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten plant der Schuldner, den Gasthof weiterzuführen. Vorgesehen ist der Abschluss eines Sanierungsplans, der den Gläubigern eine Quote von 20 Prozent bieten soll. Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV eingebracht werden.
Online: 18.11.2025 - 10:41
